Bundestag stimmt über Reform des Heizungsgesetzes ab – Förderung für Wärmepumpen sinkt ab sofort
Berlin, 10 Juli 2026
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Kurzfassung
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen sinkt mit sofortiger Wirkung; bis zum 21. Juli können keine Anträge mehr gestellt werden. Der Bundestag will am 10. Juli über das Gebäudeenergiemodernisierungsgesetz abstimmen, das das bisherige Heizungsgesetz ablöst und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung streicht.
Berlin, 10 Juli 2026
Der Bundestag stimmt am Freitag über das Gebäudeenergiemodernisierungsgesetz (GModG) ab, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung die Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen ab sofort senkt und Anträge bis zum 21. Juli aussetzt.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es vom 9. bis 20. Juli eine Umstellungsphase für technische Anpassungen bei der Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa. Während dieser Phase gilt laut Ministerium eine Vertrauensschutzregelung: Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung hat, könne demnach weiter zu den bisherigen Konditionen beantragen. Ab dem 21. Juli sollen dann neue geringere Förderbedingungen gelten.
Technische Umstellung bei KfW und Bafa
Der Plan der Bundesregierung sieht vor, die staatliche Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen in den kommenden Jahren schrittweise zu senken. „Bislang konnten sich Immobilienbesitzer den Einbau mit bis zu 70 Prozent und maximal 21.000 Euro der Investitionskosten bezuschussen lassen." Künftig können Eigentümer und Eigentümerinnen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen und Kommunen die Förderung nach den neuen Regeln ab dem 21. Juli bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt erhalten. Allerdings sinkt der bisherige Klimageschwindigkeitsbonus ab sofort von 20 auf 16 Prozent und wird dann schrittweise alle sechs Monate weiter reduziert. Der Entwurf für den Haushaltsausschuss des Bundestags sieht zudem vor, dass nach den Plänen alle sechs Monate weitere Absenkungen erfolgen. Bis 2030 sollen mit der Maßnahme rund 2,1 Milliarden Euro eingespart werden.
Fördersätze richten sich stärker nach dem Einkommen
Die Fördersätze sind künftig stärker vom Haushaltseinkommen abhängig. „Wer weniger als 30.000 Euro im Jahr verdient, könnte künftig bis zu 22.400 Euro Förderung erhalten." Für diese Einkommensgruppe steigt die maximale Fördersumme 2026 von 21.000 auf 22.400 Euro. „Zugleich soll der Einkommensbonus künftig vor allem Menschen mit einem geringen Jahreseinkommen unter 30.000 Euro zugutekommen." Für Eigentümer mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro sinkt sie dagegen auf 19.600 Euro im Jahr 2026 und bis 2030 auf 13.200 Euro. „Bei Einkommen ab 40.000 Euro liegt die maximale Förderung schon jetzt bei 16.500 Euro und soll ebenfalls schrittweise sinken." Für Haushalte mit mehr als 50.000 Euro Jahreseinkommen könnte der Zuschuss den Plänen zufolge bis 2030 auf 6.600 Euro zurückgehen.
Neu eingeführt wird ein Kinderbonus: Für eine Familie mit einem oder mehreren Kindern reduziert sich das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro. Der Kinderbonus gilt auch für Familien mit höherem Einkommen. „Für Familien mit Kind sollen die Einkommensgrenzen jeweils um 10.000 Euro steigen."
Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine Reform des bisherigen Heizungsgesetzes, welches das bisherige Heizungsgesetz ablösen soll. Es erlaubt den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen, weil es die Vorgabe, dass neue Heizungen ab 2028 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, abschafft. Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Bio-Treppe ersetzt die 65-Prozent-Regel
Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein, wenn sie schrittweise einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Die sogenannte Bio-Treppe sieht vor, dass der Anteil bis 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen soll und dann stufenweise bis 2040 auf mindestens 60 Prozent ansteigt. Bis 2045 muss er auf 100 Prozent steigen. Zumindest für Neubauten könnte 2030 die Wahlmöglichkeit für eine neue Öl- und Gasheizung wegfallen, weil eine EU-Richtlinie dort strenge Klimaschutz-Vorgaben vorsieht.
Der Bundesverband Wärmepumpe teilte MDR AKTUELL mit, die Anpassungen seien angesichts der Finanzlage wahrscheinlich unausweichlich. „Es gibt keinen Grund zu warten, aber es gibt jetzt auch keinen Grund, panisch zu werden." Martin Sabel, Geschäftsführer des Verbandes, riet: „Deshalb sei jeder, der über eine Wärmepumpe nachdenke, ‚gut beraten, nicht allzu lange zu warten'." Der Verband habe zugleich dafür plädiert, die Förderung in Höhe und Systematik unverändert zu lassen. „Kritisch sieht Sabel vor allem, dass parallel auch Änderungen im Ordnungsrecht geplant seien. Dadurch gehe ein Stück weit Orientierung verloren." Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie erklärte, Anpassungen müssten mit „Augenmaß" erfolgen. „Entscheidend sei, dass notwendige Investitionen in den Gebäudebestand nicht ausgebremst würden."
Kritik von Verbänden und Opposition
Kritik kommt sowohl von der Opposition und Umweltschutzorganisationen als auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Sie befürchten, dass mit dem neuen Gesetz die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden können. Die Grünen-Energiepolitikerin Alaa Alhamwi sagte: „Die Bundesregierung hat den Menschen eine verlässliche Heizungsförderung bis 2029 versprochen." Auch der Energieberaterverband GIH reagiert „äußerst kritisch". Dessen Chef Stefan Bolln warnte: „Kurzfristige Kürzungen, komplexe Regelungen und fehlende Übergangsfristen bremsen genau die Menschen aus, die heute in klimafreundliche Gebäude investieren wollen." Zudem seien grüne Gase nicht in ausreichendem Maße verfügbar und würden in anderen Bereichen, etwa der Industrie, dringender benötigt.
Hintergrund der Reform ist auch, dass Deutschland sich verpflichtet hat, bis 2045 klimaneutral zu sein. Zugleich wird in dem Kritikerlager darauf verwiesen, dass die Heizkosten privater Haushalte, die weiter auf Öl oder Gas setzen, sich aufgrund der stetig steigenden CO2-Preise erheblich erhöhen werden.
Unter dem neuen Gesetz müssen Vermieter sich an den laufenden Heizkosten der Mieter beteiligen, wenn sie eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Konkret müssen Vermieter die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises sowie der Kosten für Bio-Brennstoffe – also beispielsweise Biomethan – tragen. Der Bundesverband Wärmepumpe betonte, dass die Bestätigung zum Antrag allein noch kein gültiger Förderantrag ist; Antragsteller müssten die Umstellungsphase nutzen, um ihre Unterlagen rechtzeitig zu komplettieren.
Fragen & Antworten
Wann gelten die neuen, geringeren Förderbedingungen für Wärmepumpen?
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums beginnt am 21. Juli die neue Förderperiode bei der KfW. Davor gilt eine technische Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli, in der keine Anträge gestellt werden können.
Wie viel Förderung können Geringverdiener künftig erhalten?
Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 Euro können künftig bis zu 22.400 Euro Förderung erhalten; die maximale Fördersumme steigt in dieser Gruppe 2026 von 21.000 auf 22.400 Euro.
Was passiert mit der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel?
Das Gebäudeenergiemodernisierungsgesetz schafft die Vorgabe ab, dass neue Heizungen ab 2028 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stattdessen gilt für neue Gas- und Ölheizungen eine sogenannte Bio-Treppe mit steigenden Biomasse-Anteilen bis 2045.
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