Bundestag-Haushaltsausschuss billigt Kürzungen bei der Heizungsförderung – KfW stoppt Anträge
Berlin, 08. Juli 2026
Prométhée / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Kurzfassung
Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags nimmt das KfW-Portal keine neuen Förderanträge für Heizungstausch mehr entgegen. Vom 9. bis 20. Juli läuft eine technische Umstellungsphase, ab dem 21. Juli gelten neue, niedrigere Förderbedingungen mit stärkerer sozialer Staffelung.
Wenige Stunden, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestags grünes Licht für Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben hat, können keine neuen Förderanträge mehr über das KfW-Portal gestellt werden; ab Mitternacht ist die Antragstellung vorerst ausgesetzt.
Hintergrund: Stopp der Antragstellung
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es vom 9. bis 20. Juli eine Umstellungsphase für technische Anpassungen bei der Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa. In dieser Zeit können keine neuen Vorhaben für einen Heizungstausch beantragt werden. Erst ab dem 21. Juli sollen Anträge unter den neuen Förderbedingungen möglich sein.
Über die Pläne hatte zuerst die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Der Plan der Bundesregierung sieht vor, die staatliche Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen in den kommenden Jahren schrittweise zu senken. So steht es in einer Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Alte und neue Fördersätze im Vergleich
Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung bis zu 70 Prozent möglich. Bislang können Hauseigentümer eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten für den Einbau einer modernen Heizung beantragen. Der Klimageschwindigkeitsbonus bietet selbstnutzenden Eigentümern bislang eine weitere Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch betrug bis zu 21.000 Euro der sogenannten förderfähigen Kosten, die bei 30.000 Euro gedeckelt sind.
Unter den neuen Regeln sind die förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt künftig 16 Prozent. Wer weniger als 30.000 Euro im Jahr verdient, könnte künftig bis zu 22.400 Euro Förderung erhalten. Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen über 30.000 Euro soll die Höchstfördersumme noch in diesem Jahr zunächst auf 19.600 Euro reduziert werden und bis 2030 auf 13.200 Euro fallen. Bei Einkommen ab 40.000 Euro liegt die maximale Förderung schon jetzt bei 16.500 Euro und soll ebenfalls schrittweise sinken.
Der Betrag sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro. Damit soll es schrittweise bis 2030 um mehrere Tausend Euro abwärtsgehen. Für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro würde ein Bonus von zehn Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Für Haushalte mit mehr als 50.000 Euro Jahreseinkommen könnte der Zuschuss den Plänen zufolge bis 2030 auf 6.600 Euro zurückgehen.
Geplante Einsparungen und soziale Staffelung
Außerdem ist ein Kinderbonus geplant: Für Familien mit Kind sollen die Einkommensgrenzen jeweils um 10.000 Euro steigen. Die bisherige zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 Euro im Jahr soll zugleich ausdifferenziert werden. Bei der Heizungsförderung gibt es künftig eine stärkere soziale Staffelung. Änderungen gibt es vor allem beim sogenannten Einkommensbonus.
Das Ministerium teilte weiter mit, es gebe eine "Vertrauensschutzregelung". Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll während der technischen Umstellung eine Vertrauensschutzregelung gelten. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung hat, könne demnach weiter zu den bisherigen Konditionen beantragen. Eine KfW-Sprecherin erklärte: "Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, den Antrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies während der Umstellungsphase bis 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen tun."
Der Bundesverband Wärmepumpe betont jedoch, dass die Bestätigung zum Antrag allein noch kein gültiger Förderantrag ist. Geschäftsführer Martin Sabel sagte MDR AKTUELL: "Es gibt keinen Grund zu warten, aber es gibt jetzt auch keinen Grund, panisch zu werden." Wer über eine Wärmepumpe nachdenke, sei "gut beraten, nicht allzu lange zu warten". Er rät deshalb, den Antrag möglichst noch bis Mittwoch vollständig über das KfW-Portal zu stellen. Anträge für Wärmepumpen-Förderungen zu alten Konditionen können nur noch bis zum 8. Juli gestellt werden.
Reaktionen aus Verbänden und Wirtschaft
Eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit wäre "ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher, Fachhandwerk und alle anderen Marktteilnehmer", erklärte der Verband am Dienstag. Sabel sagte zugleich, es gebe weiter Kontinuität bei der Förderung, die Abschmelzung passiere "maßvoll". Auf der Homepage empfahl der Verband Kunden, denen bereits eine Bestätigung zum Antrag vorliege, einen Antrag noch heute über das KfW-Portal zu stellen.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, die Förderung werde sozial gerechter. "Wer auf Unterstützung besonders angewiesen ist, profitiert künftig stärker." Die Förderung werde zielgerichteter eingesetzt und leiste zugleich einen Beitrag zu einer "soliden" Haushaltsführung. "Die Förderung bleibt erhalten, wird zielgerichteter eingesetzt und leistet zugleich einen Beitrag zu einer soliden Haushaltsführung", erklärte Reiche.
Statements aus der Regierung
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte: "Mit der Reform der Heizungsförderung gelingt es uns, Geld einzusparen und zugleich die positiven Wirkungen für Klimaschutz und moderne Heizungstechnologie zu erhalten." Das Wirtschaftsministerium erklärte, die Bundesregierung werde Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten Bundesförderung weiter umfassend finanziell unterstützen. Bis 2030 sollen mit der Maßnahme rund 2,1 Milliarden Euro eingespart werden. Die Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Sondertopf des Bundes.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine Reform des bisherigen Heizungsgesetzes. Die schwarz-rote Koalition will im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Kritik aus der Opposition
Unionsfraktionsvize Müller sagte dem Deutschlandfunk, die Förderung werde modifiziert und für geringere und kleinere Einkommen verbessert. Grünen-Fraktionsvize Vierlinden erklärte dagegen, es sei "ein absolut fatales Signal, dass die Bundesregierung nun an der Heizungsförderung spare". Die Energiepolitikerin der Grünen, Alaa Alhamwi, sagte: "Die Bundesregierung hat den Menschen eine verlässliche Heizungsförderung bis 2029 versprochen." Wer dieses Versprechen jetzt aufweiche, sorge für massive Verunsicherung. Die Regierung riskiere damit auch Arbeitsplätze, weil die Förderung Handwerk und Wärmepumpenindustrie stärke.
Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig sagte: "Weniger Mittel bedeuten weniger Förderung, weniger Investitionen und weniger Klimaschutz - mit fatalen Folgen für die Wärmewende." Über Jahre sei kommuniziert worden, dass die Finanzierung bis 2029 gesichert sei. "Dieses Vertrauen wird nun gebrochen." Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie erklärte, Anpassungen müssten mit "Augenmaß" erfolgen. Entscheidend sei, dass notwendige Investitionen in den Gebäudebestand nicht ausgebremst würden.
Der GIH warnt davor, mit kurzfristigen Förderstopps oder neuen Förderbedingungen Vertrauen zu verspielen und laufende Sanierungsprojekte zu gefährden. "Notwendig sind ausreichend lange Übergangsfristen, damit Investitionen verlässlich geplant und umgesetzt werden können", erklärte der Verband. Die Interessenvertretung für Energieberatende in Nordrhein-Westfalen kritisierte in einer ersten Reaktion die kurzfristigen Änderungen. Vom 9. Juli bis 20. Juli kommt es zu einer Umstellungsphase, um "notwendige technische Anpassungen" bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa vorzunehmen. Die neuen Förderbedingungen sollen demnach am 21. Juli in Kraft treten.
Fragen & Antworten
Warum nimmt das KfW-Portal aktuell keine neuen Anträge für eine Heizungsförderung an?
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 8. Juli 2026 Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude gebilligt. Wenige Stunden danach schloss das KfW-Portal die Antragstellung, damit vom 9. bis 20. Juli technische Anpassungen bei KfW und Bafa vorgenommen werden können.
Welche Förderbeträge gelten künftig für den Heizungstausch?
Ab dem 21. Juli sollen neue, niedrigere Förderbedingungen gelten: Die förderfähigen Kosten sinken auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Klimageschwindigkeitsbonus wird auf 16 Prozent gesenkt, die Höchstfördersumme wird für Haushalte mit über 30.000 Euro Jahreseinkommen schrittweise bis 2030 auf bis zu 13.200 Euro beziehungsweise 6.600 Euro bei über 50.000 Euro gekappt.
Was bedeutet die Vertrauensschutzregelung für Antragsteller mit alter Bestätigung?
Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung hat, kann laut Bundeswirtschaftsministerium während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen einen Antrag stellen.
Heizungsförderung gestoppt: KfW nimmt keine Anträge mehr an | nachrichten360