Das Bundeskartellamt sieht nach eigener Einschätzung grundsätzlich keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga, hält aber eine dauerhafte Bestandsschutzklausel für bereits genehmigte Ausnahmen für rechtlich problematisch.
Das Bundeskartellamt hat in einem laufenden Verfahren zur 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL) grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Präsident Andreas Mundt erklärte, die Behörde habe nach derzeitigem Stand keine wesentlichen kartellrechtlichen Einwände gegen den Mechanismus, der verhindern soll, dass Investoren die Stimmenmehrheit an einem Bundesligaverein übernehmen. Die Regel ist seit Jahren ein zentrales Strukturmerkmal des deutschen Profifußballs und betrifft unmittelbar die Vereine Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg, RB Leipzig und Hannover 96, die in der Vergangenheit sogenannte Förderausnahmen erhalten hatten.
