Eine 24 Jahre alte diplomierte Krankenpflegerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte der jungen Frau in einem Strafantrag vorgeworfen, für den Tod einer 85 Jahre alten Frau verantwortlich zu sein. Die Verstorbene war im November 2025 an einem tödlichen Herz-Kreislaufversagen sowie einer Sepsis gestorben, nachdem sie eine zu hohe Dosis eines Medikaments eingenommen hatte. Die Anklage lautete auf grob fahrlässige Tötung.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Krankenpflegerin eine überhöhte Medikamentendosis verabreicht oder die Tabletteneinnahme nicht ausreichend kontrolliert hatte. Die Verteidigung bestritt die Vorwürfe und kritisierte die Beweisführung der Anklagebehörde.