Eine ehemalige Direktorin einer Wiener Seniorenresidenz ist am Freitag vom Vorwurf der Quälerei und Vernachlässigung schutzbedürftiger Personen (Paragraf 92 StGB) freigesprochen worden, weil die Beweise aus Sicht des Gerichts nicht ausreichten.

Die Anklage hatte der Frau vorgeworfen, zwischen Jänner 2019 und August 2022 nicht für jene Ressourcen gesorgt zu haben, die für eine ordnungsgemäße Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner nötig gewesen wären. Die Staatsanwaltschaft legte dem Schöffengericht konkrete Pflegeschäden zugrunde: "Bei 17 vernachlässigten Seniorinnen und Senioren traten laut Anklage schmerzhafte Pflegeschäden auf." Im Strafantrag reichten die Vorwürfe von "Aufliegegeschwüren, Gelenkversteifungen bis hin zu Knochenbrüchen".