Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Italien eine neue Regelung, die Autobahnbetreiber verpflichtet, bei Verkehrsbehinderungen und Baustellenverspätungen die Maut ganz oder teilweise zu erstatten.
Die von der Verkehrsregulierungsbehörde (Autorità di regolazione dei trasporti) mit Beschluss Nr. 211/2025 eingeführte Bestimmung sieht gestaffelte Erstattungen vor. Bei einer Verkehrsblockade von 120 bis 179 Minuten werden 75 Prozent der Maut zurückgezahlt, ab 180 Minuten Unterbrechung sogar 100 Prozent.
Auch baustellenbedingte Verspätungen werden entschädigt. Auf Strecken unter 30 Kilometern besteht das Recht auf Rückerstattung unabhängig von der Dauer der Verzögerung. Bei Strecken zwischen 30 und 50 Kilometern wird die Maut erstattet, wenn die Verspätung mehr als zehn Minuten beträgt, bei Strecken über 50 Kilometern ab 15 Minuten.
