Innsbruck, 07 Juli 2026

Der Schlagersänger Heino hat beim Landesgericht Innsbruck eine Klage gegen die AfD Uckermark eingereicht und fordert nach Angaben seines Managers Helmut Werner mindestens 30.000 Euro Schadensersatz wegen eines Social-Media-Beitrags zur Landratswahl im April.

Hintergrund des Beitrags

Werner erklärte der Deutschen Presse-Agentur, durch die AfD Uckermark seien Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden. Der Beitrag, um den es geht, stammt von dem AfD-Politiker Felix Teichner und wurde vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien veröffentlicht. Darin hieß es: "Am Sonntag würde Heino Felix wählen." Heino selbst habe dies so nicht gesagt, betonte Werner: "Das hätte er nicht getan."

Die Klage richtet sich nach Darstellung des Managers gegen die AfD Uckermark als Organisation. Gefordert werden nach Angaben von Gerichtsangaben mindestens 30.000 Euro wegen immateriellen Schadens. Damit reagiert Heinos Umfeld auf eine Form der Wahlwerbung, die in den vergangenen Jahren wiederholt für Diskussionen gesorgt hat: das Verwenden bekannter Gesichter ohne Zustimmung der Betroffenen.