Gericht in Nantes verurteilt "Maskenmann" Martin N. wegen Mordes an einem Zehnjährigen zu lebenslanger Haft
Nantes, 05. Juni 2026
AI-generated image (flux-2/pro-text-to-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Ein Gericht in Nantes hat den deutschen Serientäter Martin N. wegen des Mordes an dem zehnjährigen Jonathan im April 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Da der Beschuldigte bereits seit 2012 in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf seinen Haftstatus.
Ein Gericht in Nantes hat den 55-jährigen deutschen Serientäter Martin N., bekannt als "Maskenmann", wegen des Mordes an dem zehnjährigen Jonathan im April 2004 in Westfrankreich zu lebenslanger Haft verurteilt und zugleich die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Das Urteil gegen Martin N. fiel am Donnerstagabend, den 4. Juni 2026, am Landgericht von Nantes. Richter und Staatsanwaltschaft folgten dabei dem Antrag der Anklage, die eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte. Wie der NDR unter Berufung auf den Prozessbeobachter Le Parisien und Le Figaro berichtete, sprach die Staatsanwaltschaft davon, dass die Tat die "Handschrift" des Angeklagten trage.
Der zehnjährige Jonathan war im April 2004 aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins an der Atlantikküste verschwunden. Wenige Wochen später fand man seinen unbekleideten Körper, beschwert mit einem Betonklotz, in einem Teich rund 30 Kilometer vom Verschwindensort entfernt. Die Leiche war so versteckt worden, dass die Ermittler zunächst Mühe hatten, den Fall mit einer bestimmten Person in Verbindung zu bringen.
Tathergang im April 2004
Martin N. bestritt die Tat während des gesamten Prozesses. In seinem letzten Wort sagte er nach Angaben der Anwesenden: "Ich habe das nicht getan." Auch die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil konkrete Beweise – insbesondere DNA-Spuren – fehlten, die nachweisen, dass ihr Mandant sich zur Tatzeit in Frankreich aufhielt und die Tat beging.
Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass Martin N. der Mörder des Jungen ist. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Überzeugung mit einem Indizienbündel, das Parallelen zu den bereits in Deutschland verübten Taten aufzeigte. "Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist", erklärte die Generalstaatsanwaltschaft im Plädoyer.
Eine zentrale Rolle im Prozess spielten zwei Zeugenaussagen. Zum einen berichtete ein Landwirt, er habe in der Zeit zwischen dem Verschwinden Jonathans und dem Auffinden der Leiche in der Nähe des Teichs ein Auto mit deutschen Kennzeichen beobachtet. Der Wagen habe offenbar etwas abladen wollen, sei dann aber davongefahren. Der Bauer war nach eigener Aussage mit seinem deutschen Schäferhund unterwegs, als er das Fahrzeug bemerkte.
Indizien ohne DNA-Beweis
Zum anderen sagte ein ehemaliger Mithäftling aus Deutschland per Videoschalte aus, dass Martin N. ihm gegenüber 2017 die Tat gestanden habe. Nach Angaben der Ermittler habe der Täter dabei Details erwähnt – insbesondere den Zeugen mit dem Schäferhund –, die zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich bekannt gewesen seien.
Martin N. war bereits 2012 vom Landgericht Stade in Niedersachsen wegen Mordes an drei Jungen im Alter von acht, neun und 13 Jahren sowie wegen sexuellen Missbrauchs in 40 Fällen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Damals hatte er die meisten Taten eingeräumt. Bei seinem ersten Mord 1992 war das Opfer ein 13-jähriger Internatsschüler, dessen Leiche mit auf dem Rücken gefesselten Händen in einer Düne in Niedersachsen gefunden wurde. 1995 und 2001 tötete er zwei weitere Jungen in Norddeutschland und versteckte beziehungsweise vergrub deren Leichen kilometerweit von den Tatorten entfernt.
Die deutschen Ermittler brauchten fast zwanzig Jahre, um den Täter zu identifizieren und festzunehmen. Erst 2011, nach einem erneuten öffentlichen Aufruf, meldete sich ein früheres Opfer und erinnerte sich an einen Betreuer namens Martin, der es auffällig genau zu seiner Wohnsituation befragt habe. Monate später sei der Mann nachts von einem großen, schwarz gekleideten Mann mit Sturmhaube unter der Bettdecke missbraucht worden. Nach diesem Hinweis wurde Martin N. in Hamburg-Wilstorf festgenommen und gestand die Morde an drei Jungen.
Vorgeschichte: Morde in Norddeutschland
Bei der Durchsuchung fanden die Ermittler zudem Tausende kinderpornografische Fotos auf dem Computer des Täters. Die Polizei schrieb ihm insgesamt mehr als 40 Sexualstraftaten an Kindern zu. Martin N. hatte Erziehungswissenschaft studiert, ohne das Studium erfolgreich abzuschließen, und arbeitete unter anderem in der Erwachsenenbildung sowie als Jugendbetreuer – tagsüber ein unauffälliger, sozial gut integrierter "Biedermann", wie Der Spiegel den Bremer beschrieb, nachts ein Vergewaltiger und Mörder, der in Kinderheime, Schullandheime und Zeltlager einbrach.
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht gingen nach NDR-Angaben davon aus, dass Martin N. seine Opfer tötete, um seine sexuelle Präferenz für Jungen geheim zu halten. Wie das Medienportal unter Berufung auf den damaligen Richter Berend Appelkamp berichtete, sagte dieser: "Insbesondere fürchtete er die Ächtung seiner Mutter. Diese Aufdeckung wollte er mit allen Mitteln verhindern." Im Fall Jonathan sei ebenfalls die Aufdeckung der sexuellen Präferenz das Tatmotiv gewesen.
Ermittlungen zwischen Frankreich und Deutschland
Französische Ermittler prüfen den Fall bereits seit 2008. Damals waren Parallelen zur norddeutschen Serie aufgefallen, die den Verdacht gegen Martin N. erhärteten. Eine direkte Verbindung – etwa DNA-Spuren – wurde allerdings nie gefunden. Auch der Verdacht, Martin N. könne für den Tod des elfjährigen Niederländers Nicky 1998 in der Nähe von Aachen verantwortlich sein, bestätigte sich nicht: 2018 wurde nach einer großangelegten DNA-Reihenuntersuchung ein anderer Mann verurteilt.
Der Prozess in Nantes hatte Mitte Mai begonnen. Neben den beiden zentralen Zeugen sagten französische und deutsche Ermittler sowie psychiatrische Sachverständige aus. Der Nebenklage-Vertreter der Familie Jonathan erklärte bereits am Tag vor dem Urteil, dass er von der Täterschaft Martin N. überzeugt sei.
Konsequenzen des Urteils
Das Urteil hat keine unmittelbaren praktischen Konsequenzen für den Verurteilten, da er sich seit 2012 in deutscher Haft befindet und dort eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung verbüßt. Die zusätzliche französische Verurteilung gilt als formaler Akt der justiziellen Aufarbeitung. Für die Nebenklage und die Familie des Opfers hat das Urteil dennoch eine symbolische Bedeutung: 22 Jahre nach dem Verschwinden Jonathans wurde der Täter nun auch von einem französischen Gericht als Mörder anerkannt.
Die Berichterstattung über den Fall wurde am 5. Juni 2026 unter anderem vom Deutschlandfunk aufgegriffen. Die Quelle Le Parisien und Le Figaro hatten bereits aus dem Gerichtssaal in Nantes berichtet. Die Geschichte des "Maskenmanns" gilt als einer der aufwendigsten Kindsmordfälle der deutschen Kriminalgeschichte; das Urteil in Nantes schließt nun ein Kapitel ab, das sich über mehr als zwei Jahrzehnte und zwei Länder erstreckte.
Martin N. selbst hat nach dem Urteil keinen unmittelbaren Kommentar abgegeben. Ob seine Verteidigung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, war zunächst unklar. Sicher ist, dass er die Strafe in Deutschland verbüßen wird; die Frage einer Auslieferung an Frankreich wurde in den vorliegenden Quellen nicht thematisiert.
Fragen & Antworten
Wer ist Martin N., der sogenannte "Maskenmann"?
Martin N. ist ein 1970 in Bremen geborener deutscher Serientäter, der zwischen 1992 und 2004 mindestens vier Jungen im Alter von acht bis 13 Jahren ermordete und Dutzende weitere sexuell missbrauchte. Er wurde 2011 in Hamburg-Wilstorf festgenommen und 2012 vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt.
Wofür wurde Martin N. in Nantes verurteilt?
Das Landgericht Nantes verurteilte ihn am 4. Juni 2026 wegen des Mordes an dem zehnjährigen Jonathan, der im April 2004 aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins verschwunden war, zu lebenslanger Haft und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Welche Beweise lagen im französischen Prozess vor?
Es gab keine DNA-Spuren, die Martin N. mit der Tat verbanden. Das Gericht stützte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf ein Bündel von Indizien, darunter die Aussage eines Mithäftlings über ein Geständnis von 2017, die Beobachtung eines Wagens mit deutschen Kennzeichen durch einen Landwirt und Parallelen zu den norddeutschen Taten.
Maskenmann-Prozess: Martin N. in Nantes zu lebenslang | nachrichten360