Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag eine polizeiliche Auflage bestätigt, die den Start einer für Samstag geplanten Klima-Demonstration am Tor des Gaskraftwerks Gersteinwerk in Werne untersagt.

Die Polizei hatte den alternativen Startpunkt auf Höhe einer Kläranlage festgelegt, mehrere hundert Meter vom Werkstor entfernt. Sie begründete dies mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk.

Gegen den Gerichtsbeschluss legte die Organisatorin der Demonstration mit dem Titel „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“ Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein. Der 15. Senat des OVG wies den Eilantrag jedoch zurück.