Generalbundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen ukrainischen Offizier wegen Nord-Stream-Sabotage
Karlsruhe, 02 Juli 2026
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Kurzfassung
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Anklage gegen den ukrainischen Offizier Serhii K. wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 erhoben. Die Karlsruher Behörde geht davon aus, dass die Tat im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine geplant wurde; ein Termin für den Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamburg steht noch aus.
Karlsruhe, 02 Juli 2026
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Anklage gegen den ukrainischen Offizier Serhii K. erhoben, der laut Anklageschrift im September 2022 die Sabotage der Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 angeführt haben soll.
Die Vorwürfe im Detail
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, als Anführer eines siebenköpfigen Teams an der koordinierten Sprengung von drei der vier Stränge der Pipelines Nord Stream 1 und 2 mitgewirkt zu haben. Die Anklage umfasst unter anderem den Vorwurf eines Kriegsverbrechens in Form eines Angriffs auf zivile Objekte, eine schwere Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken sowie die Störung öffentlicher Versorgungseinrichtungen.
Aus den am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Anklage-Einzelheiten geht hervor, dass die Gruppe aus mehreren Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten bestand, die von K. koordiniert worden sein soll. Mit einer gecharterten Segelyacht namens „Andromeda“, die zuvor von einer Rostocker Firma mit gefälschten Papieren angemietet worden war, sei das Team von der deutschen Ostsee-Insel Rügen aus in internationale Gewässer nahe der dänischen Insel Bornholm gefahren.
Dort habe die Gruppe bei mehreren Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe vier Sprengladungen mit Zeitzündern an den Pipelines auf dem Meeresboden angebracht und gezündet. Spezialisten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei fanden an der Yacht demnach Spuren militärischer Sprengstoffe vom Typ RDX (Hexogen) und HMX (Oktogen). Durch die Detonationen am 26. September 2022 wurden beide Pipelines schwer beschädigt.
Tathergang und Sprengstoffe
Der Beschuldigte war nach Erkenntnissen der Ermittler als Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte tätig und reiste am 4. September 2022 über Polen mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass nach Deutschland ein. „Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Pläne für die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt wurden“, heißt es in der Anklageschrift. Demnach sei die Sabotageaktion darauf ausgerichtet gewesen, russische Gaslieferungen über die Pipelines dauerhaft zu stoppen, „damit Russland die Einnahmen nicht zur Finanzierung des Ukraine-Kriegs nutzen konnte“.
Zum Zeitpunkt der Anschläge transportierten die Pipelines zwar kein Gas mehr aktiv, waren allerdings noch befüllt. Russland hatte Lieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor, unter anderem als Reaktion auf westliche Sanktionen im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine, eingestellt. Nord Stream 2 war zuvor gar nicht erst in Betrieb gegangen. Beide Pipelines waren auf dem Grund der Ostsee verlegt worden, um russisches Gas unter anderem nach Deutschland zu transportieren.
Ermittlungen und Festnahme
Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall bereits im Oktober 2022, wenige Wochen nach den Anschlägen. Im August 2025 wurde Serhii K. im italienischen Rimini während eines Urlaubsaufenthalts festgenommen und anschließend nach Deutschland ausgeliefert. Seit vergangenem Jahr sitzt er in Untersuchungshaft in Hamburg. Gegen die Auslieferung legte K. einen Haftbeschwerde-Antrag ein, den der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jedoch im Dezember 2025 zurückwies.
Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung im Dezember 2025 unter anderem damit, dass die Pipelines auch auf deutschem Hoheitsgebiet endeten. Für nachrichtendienstlich gelenkte Gewalttaten, die die Souveränität eines betroffenen Staates berührten, bestehe keine Immunität. Die Ermittler gingen Ende 2025 zudem davon aus, dass die Taten im Auftrag eines ausländischen Staates ausgeführt worden seien.
Verteidigung und internationale Reaktionen
Neben Serhii K. identifizierten die Ermittler insgesamt sieben Verdächtige. Ein weiterer mutmaßlicher Taucher wurde im September 2025 in Polen festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Polen lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab und ließ den ukrainischen Verdächtigen wieder frei. Der damalige polnische Premierminister Donald Tusk erklärte damals, „es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern“. Die politische Führung Polens hatte den Bau der Nord-Stream-Pipeline durchgehend abgelehnt.
Ein weiterer der insgesamt sieben Verdächtigen soll nach Erkenntnissen der Ermittler im Krieg gegen Russland getötet worden sein. Die Anwälte von Serhii K., darunter eine Berliner Kanzlei, bestätigten die Anklage am Mittwochabend. Auch sein italienischer Verteidiger Nicola Canestrini äußerte sich: „Im Gegenteil: Sie begrüßt sie.“ Canestrini erklärte zudem, der Prozess werde „die Tatsachen und die Verantwortlichkeiten endlich umfassend klären und dabei zeigen, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten nicht in Betracht kommt“.
Die Berliner Kanzlei, die die Verteidigung des beschuldigten Ukrainers übernommen hat, bestätigte am Mittwochabend die entsprechenden Medienberichte über die Anklageerhebung. Damit ist die Anklage gegen Serhii K. die erste öffentlich bekannte Anklage gegen einen mutmaßlichen Saboteur der Nord-Stream-Pipelines. Wie ARD, Süddeutsche Zeitung und Die Zeit darüber hinaus berichten, soll der ehemalige Soldat sich in abgehörten Telefonaten selbst belastet haben.
Nächste Schritte vor Gericht
Über mögliche Hintergründe der Tat äußerte sich der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj zurückhaltend. „Derzeit ist es noch zu früh, etwas dazu zu sagen“, erklärte er mit Verweis darauf, dass ihm noch nicht alle Details bekannt seien. Die Generalbundesanwaltschaft erklärte, „Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen einen Ukrainer erhoben“ und werde den Fall weiter vorantreiben.
Nun liegt die Entscheidung über die Zulassung der Anklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Erst nach diesem Beschluss kann ein Hauptverfahren eröffnet werden; ein konkreter Prozesstermin steht noch nicht fest. Mit der Erhebung der Anklage gilt die Sache als formell justiziabel; zugleich müssen Verteidigung und Nebenkläger mit umfangreichen Akteneinsichten rechnen.
Insgesamt ist das Nord-Stream-Verfahren das erste in Deutschland, in dem ein mutmaßlicher Saboteur der Pipeline-Sprengungen strafrechtlich verfolgt wird. Die Besonderheit: Trotz hoher politischer Brisanz und der Vermutung, dass staatliche Stellen in der Ukraine in den Fall verwickelt sein könnten, beharrten die deutschen Ermittlungsbehörden bislang auf ihrer Zuständigkeit.
Die Bundesanwaltschaft verwies in der Anklageschrift darauf, dass die Vorwürfe unabhängig von der Frage einer staatlichen Auftraggeberschaft zu bewerten seien. Sollte das Oberlandesgericht die Anklage zulassen, wäre dies der erste Prozess in Deutschland, der sich mit der Frage staatlich gesteuerter Sabotage kritischer Energieinfrastruktur in einem Konflikt mit Russland befasst.
Der britische Sender BBC und weitere internationale Medien hatten bereits 2022 über den möglichen ukrainischen Hintergrund der Anschläge berichtet. Die endgültige Klärung der Frage, wer hinter der Sabotage stand, könnte damit auch im laufenden Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung für die europäische Sicherheitsarchitektur sein.
Die Nachricht wurde am 02.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet und zuvor von der Nachrichtenagentur AFP verbreitet. Damit liegt der Fall nach rund vier Jahren Ermittlungsarbeit nun erstmals in seiner ganzen Breite auf dem Tisch der Hamburger Justiz.
In den kommenden Monaten wird mit Spannung erwartet, wie das Oberlandesgericht Hamburg die Anklage bewertet und ob es die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt. Beobachter rechnen damit, dass der Fall angesichts seiner politischen Dimension über die deutschen Grenzen hinaus Beachtung finden wird.
Fragen & Antworten
Gegen wen genau richtet sich die Anklage der Bundesanwaltschaft?
Die Anklage richtet sich gegen den ukrainischen Offizier Serhii K., der nach Erkenntnissen der Ermittler das Team angeführt haben soll, das im September 2022 die Sprengungen an den Nord-Stream-Pipelines ausführte.
Was wirft die Bundesanwaltschaft Serhii K. konkret vor?
Ihm wird unter anderem ein Kriegsverbrechen des Angriffs auf zivile Objekte, eine schwere Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Versorgungseinrichtungen zur Last gelegt.
Welches Gericht wird über die Zulassung der Anklage entscheiden?
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg wird über die Zulassung der Anklage entscheiden und gegebenenfalls das Hauptverfahren eröffnen, da K. dort in Untersuchungshaft sitzt.
Nord-Stream-Anklage: Anklage gegen Serhii K. erhoben | nachrichten360