Erste Anklage im Nord-Stream-Verfahren: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen Koordinator Serhij K. an
Karlsruhe/Hamburg, 01 Juli 2026
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Kurzfassung
Die Bundesanwaltschaft hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage gegen den Ukrainer Serhij K. erhoben. Ihm werden unter anderem die Koordinierung der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines im September 2022 und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Das Gericht muss nun über die Zulassung der Anklage und einen Termin für die Hauptverhandlung entscheiden.
Karlsruhe/Hamburg, 01 Juli 2026
Die Bundesanwaltschaft hat rund vier Jahre nach den Sprengungen an den Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 Anklage gegen den Ukrainer Serhij K. erhoben, dem die Koordinierung der Sabotage vorgeworfen wird.
Anklage und Vorwürfe
Die Anklage ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht worden, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zuvor hatten ARD, Süddeutsche Zeitung und Die Zeit am Mittwoch (1. 7.) darüber berichtet. Die Kanzlei des Angeklagten bestätigte die Anklage laut dpa ebenfalls.
Serhij K. werden gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, verfassungsfeindliche Sabotage sowie Angriffe auf zivile Energieinfrastruktur zur Last gelegt, die nach Völkerstrafrecht ein Kriegsverbrechen darstellen. Den Recherchen von ARD, Süddeutscher Zeitung und Zeit zufolge stützt sich die Anklage unter anderem auf in italienischer Auslieferungshaft abgehörte Telefonate, in denen sich der ehemalige Soldat selbst belastet.
Tathergang und Ermittlungen
Dem Beschuldigten wird laut Bundesanwaltschaft vorgeworfen, die Aktion koordiniert zu haben. Nach den bisherigen Ermittlungen soll er im September 2022 eine sechsköpfige Gruppe von einer Segeljacht aus zum Meeresboden geführt haben, wo in Tiefen von bis zu 80 Metern zeitgesteuerte Sprengsätze an den Pipelines angebracht wurden. Die Detonationen am 26. September 2022 zerstörten drei der vier Stränge so schwer, dass kein Gas mehr fließen konnte.
An Bord der gecharterten Yacht "Andromeda" befanden sich laut BGH-Beschluss neben Serhij K. ein Skipper, ein Sprengstoffspezialist und vier weitere Taucher. Das Boot war über Mittelsmänner und mit gefälschten Ausweispapieren für mehrere Wochen gemietet worden. Im Januar 2023 fanden Spezialisten von BKA und Bundespolizei in der Kabine Spuren einer Mischung der militärischen Sprengstoffe RDX (Hexogen) und HMX (Oktogen).
Serhij K. war nach Angaben des Generalbundesanwalts im August 2025 während eines Familienurlaubs an der italienischen Adriaküste auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Er wehrte sich monatelang gegen die Auslieferung nach Deutschland und trat zeitweise in Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte. Am 27. November 2025 wurde er schließlich nach Deutschland überstellt; am Folgetag setzte ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug.
Festnahme und Auslieferung
Ein ukrainischer Verteidigungsministeriums-Dokument, über das Der Spiegel Mitte Dezember 2025 berichtete, besagt, dass Serhij K. zum Zeitpunkt der Taten Mitglied einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte war. Ein damaliger Vorgesetzter erklärte dem Magazin: "Serhi stand zum damaligen Zeitpunkt unter meinem Kommando." Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines ausländischen Staates ausgeführt wurde, sieht dies aber nicht als Hindernis für eine Strafverfolgung in Deutschland.
Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte bereits im Dezember über eine Haftbeschwerde des Beschuldigten entschieden und diese zurückgewiesen. In dem Beschluss stellte das Gericht klar, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für "geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte" gelte. Auch die kombinantenrechtliche Immunität greife voraussichtlich nicht, weil heimliche Operationen militärischer Kräfte nicht von ihr gedeckt seien und die Pipelines als zivile Objekte gegolten hätten.
Rechtliche Fragen: Immunität und Zuständigkeit
Zugleich bestätigte der BGH die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft und die deutsche Strafgewalt. Zwar hätten sich die Taten in internationalen Gewässern ereignet, die Auswirkungen der Explosionen seien aber auch auf deutschem Hoheitsgebiet eingetreten, was die deutsche Gerichtsbarkeit begründe. Damit ist Deutschland nach Angaben der Bundesanwaltschaft das einzige Land, das noch ermittelt; Schweden und Dänemark hatten ihre Untersuchungen 2024 mit Hinweis auf fehlende Zuständigkeit eingestellt.
Die Sprengstoffanschläge vom 26. September 2022 hatten das Bild der Energiepolitik in Europa nachhaltig verändert. Kurz zuvor, im Juni 2022, waren deutsche Sicherheitsbehörden nach ARD-Recherchen vom niederländischen Geheimdienst und der CIA vor einem möglichen Angriff auf die Ostsee-Pipelines gewarnt worden. Berichte des Wall Street Journal aus dem August 2024 legten zudem nahe, dass der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski in das Vorhaben eingeweiht war und die Amerikaner ihn gebeten hätten, den Plan zu stoppen; der damalige Oberbefehlshaber Waleri Saluschni soll die Anweisungen jedoch ignoriert haben.
Politische Dimension des Falls
In den Monaten vor der Sabotage hatte Russland nach Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine die Gaslieferungen durch Nord Stream 1 wiederholt stark gedrosselt oder vollständig gestoppt. Nord Stream 1 hatte zuvor russisches Erdgas nach Deutschland transportiert, Nord Stream 2 war zum Zeitpunkt der Explosionen noch nicht in Betrieb. Einer Greenpeace-Untersuchung zufolge ist es unwahrscheinlich, dass die Röhren von innen gesprengt wurden; Aufnahmen der Umweltorganisation und des Senders SWR vom November 2022 zeigten eine vollständig zerstörte Pipeline.
Nach Angaben der Betreiberfirma Nord Stream AG waren die Doppelstränge zum Zeitpunkt der Explosionen zusammengerechnet mit 340 Millionen Kubikmetern Methangas gefüllt. Eine Röhre des Nord-Stream-1-Doppelstrangs wurde demnach auf etwa 250 Metern Länge zerstört. Drei der vier Stränge wiesen Lecks in 70 bis 80 Metern Tiefe auf.
Ausblick auf das Hauptverfahren
Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Angaben sieben Tatverdächtige identifiziert. Gegen sechs ukrainische Staatsangehörige seien Haftbefehle erlassen worden; ein weiterer Verdächtiger, ein Soldat, sei inzwischen im Kampf gegen Russland getötet worden. Neben Serhij K. war Ende September 2025 auch der Ukrainer Wolodimir Schurawljow in Polen festgenommen worden. Ein Gericht in Warschau lehnte im Oktober 2025 jedoch die Auslieferung Schurawljows an Deutschland ab; der Mann wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.
Sollte der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts die Anklage zulassen, wird er zugleich über den Termin für die Hauptverhandlung entscheiden. Bis dahin bleibt Serhij K., der 49 Jahre alt ist und sich nach Angaben seines italienischen Anwalts unter anderem auf seine Stellung als Mitglied der ukrainischen Streitkräfte berufen wollte, in deutscher Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt Jens Rommel hatte bereits nach der Festnahme im August 2025 angekündigt, Serhij K. werde die Tatkoordinierung vorgeworfen.
Die norddeutsche Hafenstadt Rostock gilt den Ermittlungen zufolge als Ausgangspunkt der "Andromeda", die mit mehreren Zwischenstopps in Richtung der dänischen Insel Bornholm im September 2022 gesteuert wurde. Die Spurenlage an Bord sowie Daten der polnischen Grenzpolizei, über die auch Informationen zu Serhij K. vorlagen, führten die Ermittler nach und nach auf die Spur der Gruppe.
Das Verfahren dürfte nicht nur juristisch, sondern auch politisch hohe Wellen schlagen. Die Bundesanwaltschaft spricht von einem "verfassungsfeindlichen Sabotageakt" im Auftrag eines fremden Staates, was die Frage nach der Rolle Kiews erneut aufwirft. Polen hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen den Bau von Nord Stream ausgesprochen; der damalige polnische Ministerpräsident Donald Tusk erklärte zudem, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Verdächtigen zu verfolgen oder an einen anderen Staat auszuliefern.
Fragen & Antworten
Was wird Serhij K. konkret vorgeworfen?
Der Bundesanwaltschaft zufolge werden ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, verfassungsfeindliche Sabotage sowie Angriffe auf zivile Energieinfrastruktur zur Last gelegt, die nach Völkerstrafrecht ein Kriegsverbrechen darstellen.
Wie kam Serhij K. in deutsche Untersuchungshaft?
Er wurde im August 2025 an der italienischen Adriaküste auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen, monatelange Auslieferungsprobleme und ein Hungerstreik eingeschlossen, und am 27. November 2025 nach Deutschland überstellt.
Warum ist Deutschland für den Fall zuständig?
Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschied, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden zuständig sind, weil die Auswirkungen der Explosionen auch auf deutschem Hoheitsgebiet eingetreten sind, obwohl sich die Taten in internationalen Gewässern ereigneten.
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