Französisches Gericht verurteilt deutschen Serientäter Martin N. wegen Mordes an zehnjährigem Jonathan zu lebenslanger Haft
Nantes, 04. Juni 2026
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Kurzfassung
Ein Gericht im westfranzösischen Nantes hat den 55-jährigen deutschen Serientäter Martin N. wegen des Mordes an dem zehnjährigen Jonathan aus dem Jahr 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt. Martin N., der in Deutschland bereits als „Maskenmann" zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, bestritt die Tat auch im französischen Prozess.
Ein Gericht in Nantes hat den 55-jährigen deutschen Serientäter Martin N. wegen des Mordes an dem zehnjährigen Jonathan aus dem April 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Urteil nach Indizienprozess
Das Landgericht im westfranzösischen Nantes sprach Martin N. am Donnerstag wegen Mordes an dem damals zehnjährigen Jonathan schuldig, wie die Zeitungen „Le Parisien" und „Le Figaro" sowie weitere französische Medien aus dem Gerichtssaal berichteten. Damit folgte das Gericht der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft, die im Plädoyer betont hatte: „Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist." Auch die Nebenklage, die die Familie des Opfers vertritt, war zuvor zu demselben Schluss gelangt. Das Urteil entspricht der Höchststrafe des französischen Rechts.
Martin N. ist den deutschen Behörden seit langem als sogenannter „Maskenmann" bekannt. Zwischen 1992 und 2001 schlich der aus Bremen stammende Pädagoge sich nachts maskiert an die Betten Dutzender Jungen in Norddeutschland. Drei seiner Opfer im Alter von acht, neun und dreizehn Jahren wurden ermordet. Tagsüber arbeitete Martin N. als Betreuer in Jugendfreizeiten und Wohngruppen. Bei den Taten trug er eine dunkle Sturmhaube, die ihm seinen Beinamen einbrachte. 2012 verurteilte ihn das Landgericht Stade wegen dreifachen Kindsmordes zu lebenslanger Haft.
Die Familie des französischen Opfers erlebte den Prozess als späte Konfrontation mit dem mutmaßlichen Mörder. „Qualvolle 22 Jahre später sitzen die Angehörigen von Jonathan, der selbst inzwischen Vater kleiner Kinder hätte sein können, im Landgericht von Nantes dem Mann gegenüber, den die Anklage nach einem Indizienprozess für den Mörder von Jonathan hält", schilderte die Deutsche Presse-Agentur die Stimmung im Saal. Fotos des freundlich in die Kamera blickenden Zehnjährigen sowie Bilder der Fahndungsplakate aus dem Jahr 2004 begleiteten die Berichterstattung.
Verschwinden in Saint-Brevin-les-Pins
Jonathan war im April 2004 während eines Schullagers in Saint-Brevin-les-Pins an der französischen Atlantikküste verschwunden. Wenige Wochen später entdeckten Suchtrupps seine Leiche unbekleidet in einem Teich, rund 30 Kilometer vom Verschwindensort entfernt. Die Umstände der Tat wiesen Parallelen zu der norddeutschen Serie auf, weshalb französische Ermittler bereits seit 2008 prüften, ob der „Maskenmann" auch für Jonathan verantwortlich sein könnte. Konkrete Spuren wie DNA, die ihn direkt mit dem Tatort in der Bretagne verbinden, fanden die Ermittler jedoch nicht.
Im Prozess stützte sich die Anklage laut „Le Parisien" auf einen Hinweis aus dem Gefängnis. Ein Mitgefangener hatte 2017 ausgesagt, Martin N. habe die Tötung eines Kindes in Frankreich gestanden. Die Staatsanwaltschaft wertete zudem eine Zeugenaussage aus, nach der am Abend des Verschwindens ein Wagen mit deutschen Kennzeichen in der Nähe des Teichs beobachtet worden war. Die Insassen hätten demnach etwas ausgeladen, bevor sie davongefahren seien. Aus Sicht der Anklage trug die Tat „die Handschrift" des Angeklagten.
Anklage stützt sich auf Hinweis aus dem Gefängnis
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädieren lassen, da konkrete Beweise fehlten, dass Martin N. sich zur fraglichen Zeit in Frankreich aufhielt und die Tat beging. Martin N. selbst wies die Vorwürfe auch in seinem letzten Wort zurück: „Ich habe das nicht getan." In den Verhandlungstagen hatte er dennoch umfangreich auf Fragen des Gerichts geantwortet und Einblicke in seine Lebenswelt gegeben, die Beobachter als verstörend beschrieben.
Der Fall Jonathan ist nicht der einzige, in dem der „Maskenmann" zwischenzeitlich im Verdacht stand. Auch für den Tod des elfjährigen Niederländers Nicky im Grenzgebiet bei Aachen 1998 geriet er ins Visier der Ermittler. Verurteilt wurde dafür jedoch ein anderer Mann, der 2018 im Zuge eines großen Gentests in der Region auffiel. In Hamburg-Wilstorf war Martin N. im Jahr 2011 festgenommen worden, nachdem ein ehemaliges Opfer auf einen erneuten Fahndungsaufruf reagiert hatte. Der Mann erinnerte sich, dass ihn ein Betreuer bei einer Jugendfreizeit auffällig zu seiner Wohnsituation befragt hatte – Monate später wurde er 1995 von einem maskierten Mann missbraucht.
Verteidigung forderte Freispruch
Mit dem Urteil von Nantes ist die juristische Aufarbeitung der Taten des „Maskenmanns" in einem weiteren Land abgeschlossen. In Deutschland verbüßt Martin N. bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die genauen Modalitäten der Strafvollstreckung in Frankreich werden in den kommenden Wochen zwischen den Behörden beider Länder abgestimmt.
Der Prozess in Nantes hatte bereits zuvor hohe Aufmerksamkeit erfahren, weil er die Frage aufwarf, ob ein Täter, der für eine Serie von Verbrechen in seinem Heimatland verurteilt wurde, auch außerhalb der eigenen Grenzen zur Rechenschaft gezogen werden kann. Mit dem Urteil haben die französischen Richter diese Frage für den Fall Jonathan klar beantwortet. Die Familie des Opfers zeigte sich nach der Urteilsverkündung sichtlich bewegt, berichteten Reporter aus dem Gerichtssaal.
Beobachter wiesen darauf hin, dass das Urteil auch vor dem Hintergrund der Bemühungen um eine bessere Zusammenarbeit der europäischen Justizbehörden Bedeutung hat. Die parallel laufenden Ermittlungen in Deutschland und Frankreich dauerten mehr als 15 Jahre und erforderten einen intensiven Austausch von Akten und Zeugenaussagen. Die Verurteilung gilt als Ergebnis dieser länderübergreifenden Ermittlungsarbeit.
Ermittlungen seit 2008
Martin N. selbst hatte im Prozess kaum Emotionen gezeigt, wie Reporter aus Nantes vermeldeten. Auch nach dem Urteilsspruch blieb er äußerlich ruhig. Die Generalstaatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer ausdrücklich betont, dass sie „keinerlei Zweifel" an der Täterschaft habe, und das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an.
In den kommenden Tagen wird mit einer Stellungnahme der deutschen Justizbehörden gerechnet, die bisher nur darauf verwiesen hatten, dass das Verfahren in Frankreich die laufende Strafvollstreckung in Deutschland nicht unmittelbar berühre. Sollte Frankreich die Auslieferung zur Vollstreckung des zusätzlichen Urteils beantragen, müssten dies die zuständigen Stellen prüfen.
Die Berichterstattung in den französischen Medien fiel am Tag der Urteilsverkündung umfangreich aus. Neben den großen Tageszeitungen „Le Parisien" und „Le Figaro" berichteten mehrere regionale Blätter aus dem Raum Nantes und der Bretagne. Dabei wurde auch an die emotionalen Momente des Prozesses erinnert, etwa als Familienangehörige Jonathans im Zeugenstand aussagten.
Ausblick: Mögliche Rechtsmittel
Mit dem Schuldspruch endet ein Verfahren, das in Frankreich als wichtiges Signal für die länderübergreifende Bekämpfung schwerer Straftaten gewertet wird. Die Nebenklage sprach nach dem Urteil von einem „Tag der Gerechtigkeit" für die Familie des Jungen. Martin N. hat nun die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Frist Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Unabhängig davon läuft das deutsche Strafverfahren weiter, das ihn bereits 2012 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Ob und inwieweit das französische Urteil Auswirkungen auf die Haftbedingungen oder eine mögliche Sicherungsverwahrung in Deutschland hat, ist derzeit noch offen. Die Staatsanwaltschaft Stade wollte sich zu laufenden Verfahren nicht äußern.
Fragen & Antworten
Wer ist Martin N., der als „Maskenmann" verurteilte Serientäter?
Martin N. ist ein 55-jähriger Deutscher aus Bremen, der in den 1990er und frühen 2000er Jahren in Norddeutschland nachts maskiert in Kinderzimmer eindrang und Dutzende Jungen missbrauchte. Wegen dreifachen Kindsmordes wurde er 2012 vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt.
Warum wurde Martin N. in Frankreich trotz fehlender DNA-Spuren verurteilt?
Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Parallelen zur norddeutschen Tatserie, eine Zeugenaussage zu einem Wagen mit deutschen Kennzeichen sowie die Aussage eines Mitgefangenen aus dem Jahr 2017. Das Gericht folgte der Argumentation, dass die Tat „die Handschrift" des Angeklagten trage.
Was geschah mit dem zehnjährigen Jonathan im Jahr 2004?
Jonathan verschwand im April 2004 während eines Schullagers in Saint-Brevin-les-Pins an der französischen Atlantikküste. Wenige Wochen später wurde seine Leiche unbekleidet in einem rund 30 Kilometer entfernten Teich gefunden.
Maskenmann: Lebenslange Haft in Frankreich für Martin N. | nachrichten360