Ein Berufungsgericht in Paris verkündet am Dienstag, 7. Juli, ob die wegen Veruntreuung verurteilte Marine Le Pen bei den Präsidentschaftswahlen 2027 antreten darf.

Im März 2025 war die Vorsitzende des Rassemblement National (RN) in erster Instanz wegen der Scheinbeschäftigung von EU-Assistenten schuldig gesprochen worden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, von denen zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden und zwei mit einer Fußfessel zu verbüßen sind. Zugleich sprach es eine fünfjährige Unwählbarkeit aus, die Le Pens politische Zukunft grundlegend in Frage stellte.

Gegen das Urteil legte Le Pen Berufung ein. Das Berufungsgericht will am Dienstag verkünden, ob es den Schuldspruch bestätigt oder abändert. Eine zentrale Frage ist dabei die Dauer der Unwählbarkeit: Sollte das Gericht die Sperre auf zwei Jahre reduzieren und als Beginn den März 2025 ansetzen, könnte Le Pen an beiden Wahlgängen im April und Mai 2027 teilnehmen.