Berlin, 30 Juni 2026

Ab Mittwoch, dem 1. Juli 2026, können Bauherren und Investoren in Deutschland Fördergelder von bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohnung beantragen, wenn sie leerstehende Büros oder Gewerbeflächen in Wohnraum umwandeln, wie das Bundesbauministerium mitteilte.

Startschuss für „Gewerbe zu Wohnen"

Das Programm mit dem Titel „Gewerbe zu Wohnen" war bereits im April von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) angekündigt worden und ist nun startklar. Anträge können ab dem Tag nach der Veröffentlichung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. „Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben", erklärte Hubertz bei der Vorstellung des Programms.