Aufgrund der aktuellen rechtlichen Unsicherheit finden in Österreich derzeit keine Familienzusammenführungen für syrische Flüchtlinge statt, obwohl Anträge weiterhin bei Botschaften eingebracht werden können.
Die Lage für syrische Flüchtlinge in Österreich bleibt in einem Schwebezustand. Wie aus den vorliegenden Informationen hervorgeht, werden Anträge auf Familienzusammenführung zwar weiterhin formell entgegengenommen, die Behörden sind jedoch derzeit nicht verpflichtet, eine Entscheidung darüber zu treffen. Damit kommen Zusammenführungen de facto nicht zustande, während gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen für Asyl-Gewährungen syrischer Flüchtlinge neu bewertet werden.
