Expertenkommission dokumentiert systemische Mängel im österreichischen Strafvollzug
Wien, 06. Juli 2026
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Kurzfassung
Eine vom Justizministerium eingesetzte Expertenkommission hat am Montag in Wien ihren 180 Seiten umfassenden Untersuchungsbericht vorgelegt. Darin werden systemische Mängel im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen im Strafvollzug festgestellt – ausgelöst durch den Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg.
Eine vom Justizministerium eingesetzte fünfköpfige Kommission hat am Montag in Wien ihren 180 Seiten umfassenden Untersuchungsbericht vorgestellt und darin systemische Mängel im österreichischen Strafvollzug dokumentiert.
Anlass: Tod eines Häftlings in Hirtenberg
Anlass für die Untersuchung war der Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte daraufhin eine unabhängige Expertenkommission beauftragt, die Vorgänge zu analysieren und strukturelle Probleme im Strafvollzug aufzuzeigen. Am Montag präsentierte der Kommissionsleiter Wolfgang Gratz den Abschlussbericht im Justizministerium.
Der Bericht umfasst 180 Seiten und enthält insgesamt 78 Empfehlungen. Er kommt zum Schluss, dass es im Strafvollzug "erheblichen Reformbedarf" gibt, wie Gratz bei der Pressekonferenz sagte. Besonders betroffen seien der Umgang mit psychisch beeinträchtigten Inhaftierten sowie die sogenannten forensisch-therapeutischen Zentren (FTZ).
78 Empfehlungen für den Strafvollzug
Gratz biligte dem Strafvollzug und insbesondere den FTZ zu, dass der Überbelag in den Justizanstalten und personelle Engpässe im Exekutiv- und bei den Fachdiensten schwierige Rahmenbedingungen schafft. Diese strukturellen Probleme hätten die Arbeit der Bediensteten ebenso erschwert wie die Versorgung der Insassen, erklärte der Kommissionsleiter.
Zum konkreten Auslöser der Untersuchung, dem Tod des Häftlings in Hirtenberg, sagte Gratz, dieser hätte "mit erheblicher Wahrscheinlichkeit" verhindert werden können, wenn Empfehlungen der internen Revision und der Volksanwaltschaft früher aufgegriffen und umgesetzt worden wären. Schon vor dem Vorfall hatten sowohl die interne Revision als auch die Volksanwaltschaft entsprechende Hinweise gegeben.
Gratz sprach in diesem Zusammenhang von einem "erheblichen Reformbedarf" und betonte, die Haftbedingungen bräuchten "einer markanten Verbesserung". Die Kommission identifizierte systematische Defizite im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen im Strafvollzug als zentralen Befund.
Fokus auf forensisch-therapeutische Zentren
Justizministerin Sporrer kündigte an, der Bericht werde umgehend einer Analyse unterzogen. Danach solle eine "Gesamtstrategie" entwickelt werden, um den Ist-Zustand raschest möglich zu verbessern. Ein "Weiterwurschteln wie bisher" werde es nicht mehr geben, so Sporrer.
Die Kommission bestand aus fünf Mitgliedern und war direkt von Sporrer eingesetzt worden. Mit dem nun vorliegenden Bericht liegen erstmals umfassende, externe Analysen zu den strukturellen Bedingungen im österreichischen Strafvollzug vor, die über den Einzelfall in Hirtenberg hinausreichen.
Im Zentrum der Kritik steht die Situation in den forensisch-therapeutischen Zentren. Diese Einrichtungen sind Teil des österreichischen Strafvollzugs und richten sich an Inhaftierte mit psychischen Erkrankungen, die einer besonderen Betreuung bedürfen. Die Kommission sieht hier besonders dringenden Handlungsbedarf.
Personelle Engpässe und Überbelag
Neben den FTZ beanstandet der Bericht auch die generellen Haftbedingungen. Überbelag – also eine über die reguläre Kapazität hinausgehende Belegung der Justizanstalten – sowie chronische personelle Engpässe sowohl im Exekutivdienst als auch bei den Fachdiensten prägen demnach den Alltag in vielen Anstalten.
Gratz würdigte bei der Präsentation ausdrücklich die Arbeit der Bediensteten unter diesen schwierigen Bedingungen. Zugleich machte er deutlich, dass die festgestellten Mängel nicht allein durch das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompensiert werden könnten. Es brauche strukturelle Reformen und ausreichend Personal.
Die 78 Empfehlungen des Berichts decken ein breites Spektrum ab. Sie reichen von organisatorischen Änderungen über Personalkonzepte bis hin zu Fragen der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Inhaftierten. Details zu den einzelnen Empfehlungen wurden bei der Pressekonferenz nicht vollständig öffentlich gemacht.
Gesamtstrategie des Justizministeriums
Mit der angekündigten Gesamtstrategie reagiert das Justizministerium auf die Ergebnisse. Sporrer betonte, dass die Analyse des Berichts rasch erfolgen solle, um zeitnah konkrete Maßnahmen einleiten zu können. Wie genau die Strategie aussehen soll und welche budgetären Auswirkungen damit verbunden sind, blieb zunächst offen.
Der Fall Hirtenberg hatte zuvor bereits die Volksanwaltschaft und die interne Revision des Justizministeriums beschäftigt. Beide Stellen hatten Empfehlungen ausgesprochen, die nach Einschätzung der Kommission nicht oder nicht ausreichend umgesetzt wurden. Gratz verwies explizit auf diese Versäumnisse.
Versäumnisse bei früheren Empfehlungen
Die Kommission hatte zudem zu prüfen, ob die bestehenden Strukturen und Abläufe geeignet sind, vergleichbare Vorfälle künftig zu verhindern. Ihr Fazit fällt eindeutig aus: Ohne grundlegende Reformen und eine bessere personelle Ausstattung sei das Risiko weiterer tragischer Ereignisse nicht zu bannen.
Der Bericht wurde am Montag – einem gewöhnlichen Werktag – im Justizministerium in Wien präsentiert. Er liegt nun als Grundlage für die weitere politische und fachliche Diskussion über die Zukunft des österreichischen Strafvollzugs vor.
Fragen & Antworten
Wer ist Wolfgang Gratz?
Wolfgang Gratz ist der Leiter der vom Justizministerium eingesetzten fünfköpfigen Expertenkommission, die den Untersuchungsbericht zum Strafvollzug erstellt und am Montag im Justizministerium präsentiert hat.
Warum wurde die Kommission eingesetzt?
Die Kommission wurde von Justizministerin Anna Sporrer nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg beauftragt, die Vorgänge zu untersuchen und systemische Mängel im Strafvollzug aufzuzeigen.
Was sind die forensisch-therapeutischen Zentren (FTZ)?
Die FTZ sind Teil des österreichischen Strafvollzugs und richten sich an Inhaftierte mit psychischen Erkrankungen. Die Kommission sieht hier besonders dringenden Reformbedarf, unter anderem wegen Überbelags und Personalmangels.