Im Bundestag hat die Eisenbahngewerkschaft EVG der Bundesregierung vorgeworfen, beim Schutz von Bahn-Beschäftigten zu wenig zu tun und stattdessen eine „Arbeitsverweigerung“ zu betreiben.
Die Debatte dreht sich um die Frage, unter welchen Bedingungen die EVG künftig streiken darf. Im Zentrum steht ein Gesetzentwurf, der den Arbeitskampf bei der Bahn neu regeln soll. Hintergrund ist ein Vorfall in Rheinland-Pfalz, bei dem nach Angaben der Gewerkschaft ein Zugbegleiter im Dienst getötet wurde.
EVG-Chef Martin Burkert sagte im Plenum, ein Zugbegleiter sei „vor einem halben Jahr im Dienst getötet“ worden. Wörtlich kritisierte er: „Ein Zugbegleiter wurde vor einem halben Jahr im Dienst getötet und seitens der Politik gab es betroffene Gesichter und große Worte, aber keine Taten. Die Regierung betreibt Arbeitsverweigerung, die Eisenbahner zahlen dafür mit ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben.“ Damit griff Burkert die Bundesregierung frontal an und warf ihr Untätigkeit vor.
