EuGH bestätigt Rekord-Wettbewerbsstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google
Luxemburg, 02 Juli 2026
The Pancake of Heaven! / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Der Europäische Gerichtshof hat die Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro endgültig bestätigt. Das oberste Gericht der EU wies die Berufung von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet gegen die bereits 2018 verhängte Strafe zurück.
Luxemburg, 02 Juli 2026
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Beschwerde von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet zurückgewiesen und damit die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro wegen illegaler Android-Beschränkungen endgültig bestätigt.
Das oberste Gericht der Europäischen Union erklärte am Mittwoch, das erstinstanzliche EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht. Damit ist der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um die höchste Kartellstrafe, die die EU-Kommission je gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hat, rechtskräftig beendet. Die Entscheidung fiel in Luxemburg durch die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs.
Hintergrund: Warum die EU 2018 ermittelte
Hintergrund des Verfahrens ist eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2018. Die für die Einhaltung der Wettbewerbsregeln in der EU zuständige Behörde hatte Google damals ein Bußgeld in Höhe von 4,34 Milliarden Euro auferlegt. Die Wettbewerbshüter sahen darin einen Verstoß, weil Google Hersteller von Android-Smartphones und Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet habe, die Google-Suche und den Browser Chrome vorzuinstallieren. Damit habe Google seine Suchmaschine auf unzulässige Weise gegenüber Konkurrenten bevorzugt und die Marktdominanz seiner Suchmaschine gestärkt.
Konkret kritisierten die Wettbewerbsbehörden mehrere Praktiken. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Chrome-Browser und die Google-Suche. Hinzu kam eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften. „Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken“, hatte die Kommission dazu erklärt.
Erste Instanz: Reduzierung auf 4,125 Milliarden Euro
Im Jahr 2022 hatte das Gericht der Europäischen Union in erster Instanz geurteilt und die Strafe um rund 200 Millionen Euro auf 4,125 Milliarden Euro reduziert. Die Luxemburger Richterinnen und Richter erkannten dabei an, dass die Kommission in einem Punkt nicht ausreichend dargelegt hatte, dass ein Wettbewerber tatsächlich behindert worden sei. Außerdem sei Google zu diesem Punkt angehört worden, was nicht geschehen sei. Im Übrigen bestätigten sie jedoch die wesentlichen Vorwürfe.
Sowohl Google als auch der Mutterkonzern Alphabet legten gegen dieses Urteil Einspruch beim Europäischen Gerichtshof ein. Die Berufung richtete sich gegen die grundsätzliche Bewertung, mit der die Kommission Googles Verhalten auf dem Android-Markt als missbräuchlich eingestuft hatte. Der EuGH wies diese Beschwerde nun ab. „Damit bleibt die Busse von rund 4,1 Milliarden Euro bestehen“, hieß es dazu in der Berichterstattung.
Berufung vor dem EuGH
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Klage von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet abgewiesen“, fasste die Nachrichtenagentur den Vorgang zusammen. Bereits am Tag vor der EuGH-Entscheidung war in Schweden ein weiteres Urteil gegen den Konzern ergangen: Ein Gericht verurteilte Google dort, der Klarna-Tochter Pricerunner rund 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen.
Wirtschaftlich scheint Google die Strafen bislang gut verkraften zu können. „Der Konzern konnte die Bußgelder bisher wegen des boomenden Online-Werbegeschäfts gut verkraften“, berichtete der Deutschlandfunk. Die Alphabet-Aktie zeigte sich nachbörslich an der NASDAQ 0,18 Prozent tiefer bei 357,25 US-Dollar. Google erzielt den Großteil seiner Umsätze nach wie vor über seine Suchmaschine und das damit verbundene Werbegeschäft.
Weitere Verfahren und finanzielle Folgen
Das jetzt bestätigte Bußgeld ist nicht die einzige hohe Wettbewerbsstrafe der EU gegen Google. Im Jahr 2024 wurde eine separate Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt. Andere Bußgelder wurden dagegen gerichtlich gekippt. Insgesamt hat die EU dem Konzern bereits mehrere hohe Wettbewerbsstrafen auferlegt – „manche wurden gerichtlich bestätigt, andere kassiert“, wie es in der Berichterstattung heißt.
Vor dem EuGH hatte Google unter anderem vorgebracht, das Zusammenfassen der Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, um mit den Erlösen aus dem Werbegeschäft die Investitionen in das Android-Betriebssystem refinanzieren zu können. Das oberste EU-Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die Linie der unteren Instanzen.
Rechtlich interessant ist die Begründung des EuGH: Das erstinstanzliche Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, erklärten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Damit ist das Urteil aus dem Jahr 2022 in seinen wesentlichen Aussagen rechtskräftig. Google muss die Entscheidung der EU-Kommission nun nach insgesamt acht Jahren Verfahrensdauer umsetzen.
Rechtliche Bedeutung des Urteils
Die Bedeutung der Entscheidung reicht über den Einzelfall hinaus. Sie zeigt, dass die EU-Kommission auch bei großen Digitalkonzernen in der Lage ist, Kartellverfahren durch mehrere Instanzen zu bringen. „Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte“, hieß es schon zur ursprünglichen Entscheidung. Für die künftige Plattformregulierung in Europa setzt das Urteil einen Präzedenzfall.
Mit dem Urteil ist der jahrelange Rechtsstreit um die Android-Geschäftsbedingungen Googles vorerst beendet. Der Konzern mit Sitz im kalifornischen Mountain View hatte zuvor bereits angekündigt, notfalls alle Rechtsmittel auszuschöpfen. „Google wehrte sich vergegens“, kommentierte die Deutsche Presse-Agentur den Ausgang des Verfahrens. Ob Google nun sein Geschäftsmodell in Europa anpasst, blieb zunächst offen.
Insgesamt unterstreicht das Urteil die Haltung der Europäischen Kommission, „die über die Einhaltung von Wettbewerbsregeln wacht“. Die Wettbewerbsbehörde hatte Google bereits 2018 vorgeworfen, „seine marktbeherrschende Stellung mit dem Betriebssystem Android missbraucht zu haben“. Mit der jetzigen Entscheidung des EuGH ist diese Bewertung nun auch höchstrichterlich abgesegnet.
Auswirkungen auf Verbraucher und Branche
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das Urteil vor allem mehr Wahlfreiheit auf dem Android-Markt. Sollte Google die ursprünglichen Knebelverträge mit den Smartphone-Herstellern anpassen müssen, könnten künftig alternative Suchmaschinen und Browser leichter vorinstalliert werden. Bis dahin müssen sich Nutzer jedoch weiterhin mit den auf ihren Geräten vorhandenen Standard-Apps arrangieren.
Fest steht: Die EU-Wettbewerbsbehörden haben mit der jetzt bestätigten Strafe einen der aufsehenerregendsten Kartellverfahren der vergangenen Jahre zu Ende gebracht. Auch wenn Google das Bußgeld angesichts seiner Geschäftszahlen finanziell leicht wegstecken kann, sendet das Urteil an die gesamte Digitalbranche ein deutliches Signal: Wer den europäischen Markt dominieren will, muss sich an die hiesigen Wettbewerbsregeln halten.
Beobachterinnen und Beobachter rechnen damit, dass die EuGH-Entscheidung die laufenden Verfahren gegen andere Digitalkonzerne beeinflussen wird. Die rechtliche Argumentation, mit der der EuGH das erstinstanzliche Urteil bestätigte, könnte als Blaupause für künftige Fälle dienen. Damit könnte das Android-Verfahren zu einem Meilenstein in der europäischen Digitalpolitik werden.
Fragen & Antworten
Worüber hat der Europäische Gerichtshof im Verfahren gegen Google entschieden?
Der EuGH hat die Beschwerde von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet gegen das Urteil des EU-Gerichts aus dem Jahr 2022 zurückgewiesen und damit die Wettbewerbsstrafe in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro wegen illegaler Android-Beschränkungen endgültig bestätigt.
Warum hatte die EU-Kommission das Bußgeld gegen Google ursprünglich verhängt?
Die EU-Kommission hatte Google 2018 vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung mit dem Betriebssystem Android missbräuchlich ausgenutzt zu haben, indem Hersteller und Mobilfunkanbieter zur Vorinstallation der Google-Suche und des Chrome-Browsers verpflichtet wurden.
Welche Folgen hat das Urteil für Google konkret?
Die Strafe von rund 4,1 Milliarden Euro steht rechtskräftig fest und Google muss die Entscheidung der EU-Kommission nach insgesamt acht Jahren Verfahrensdauer umsetzen; finanziell kann der Konzern die Strafen nach bisheriger Berichterstattung wegen seines Online-Werbegeschäfts gut verkraften.
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