Luxemburg, 02 Juli 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Beschwerde von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet zurückgewiesen und damit die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro wegen illegaler Android-Beschränkungen endgültig bestätigt.

Das oberste Gericht der Europäischen Union erklärte am Mittwoch, das erstinstanzliche EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht. Damit ist der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um die höchste Kartellstrafe, die die EU-Kommission je gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hat, rechtskräftig beendet. Die Entscheidung fiel in Luxemburg durch die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs.