EU verpflichtet Google, Android und Suchdaten für KI-Konkurrenten zu öffnen
Brüssel, 16. Juli 2026
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Kurzfassung
Die EU-Kommission hat Google per bindender Entscheidung verpflichtet, elf Android-Funktionen für konkurrierende KI-Assistenten wie OpenAI freizugeben und anonymisierte Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen. Google kritisiert die Maßnahme als Risiko für Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer. Die neuen Regeln treten ab Januar 2027 in Kraft, mit voller Wirkung bei der nächsten Android-Version im Juli 2027.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag zwei bindende Spezifizierungsentscheidungen gegen Google unter dem Digital Markets Act (DMA) erlassen, die den Konzern verpflichten, elf Funktionen seines Android-Betriebssystems für KI-Assistenten von Wettbewerbern freizugeben und anonymisierte Suchdaten mit konkurrierenden Suchmaschinen zu teilen.
Die Anordnungen zielen darauf ab, dem US-Konzern Alphabet die Nutzung seiner marktbeherrschenden Stellung bei Android und Google-Suche zu erschweren. Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, sollen kleinere Wettbewerber, alternative Suchmaschinen und externe KI-Assistenten künftig gleichberechtigten Zugang zu zentralen Funktionen des Betriebssystems erhalten. Nach Einschätzung der Behörde besitzen rund 60 Prozent der EU-Nutzer ein Android-Gerät, was die Reichweite der Maßnahme unterstreicht.
Im Kern muss Google unter der ersten Entscheidung konkurrierenden KI-Assistenten wie denen von OpenAI Zugriff auf elf Schlüsselfunktionen von Android gewähren. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, einen Drittanbieter-Assistenten per Sprachbefehl zu aktivieren, ähnlich wie der bekannte Aktivierungsbefehl für den Google Assistant. Nutzer sollen so Aufgaben wie das Buchen eines Taxis, das Vorschlagen von Antworten in Chat-Apps oder die Beantwortung von Fragen zu kürzlich besuchten Orten direkt über die KI ihrer Wahl ausführen können.
Was die Entscheidung konkret verlangt
Die zweite Entscheidung verpflichtet Google, anonymisierte Daten, die das Unternehmen zur Optimierung seiner eigenen Suchdienste erhebt, mit konkurrierenden Suchmaschinen sowie mit KI-Chatbots zu teilen, die über Suchfunktionen verfügen. Hierfür enthält die Anordnung eine konkrete Preisformel sowie ein transparentes Zugangsverfahren. Google muss diese Datenfreigabe ab Januar 2027 starten.
Die Kommission verwies darauf, dass das frühere Datenangebot Googles nach Artikel 6 Absatz 11 DMA als unwirksam bewertet worden sei. Die jetzige Spezifizierung verwandle die vorläufigen Erkenntnisse, die Google bereits zu Jahresbeginn mitgeteilt worden seien, in verbindliche Vorgaben. Die Anonymisierungsmethode sei gemeinsam mit internen und externen Datenschutzexperten entwickelt worden und entspreche dem Entwurf gemeinsamer Leitlinien von Kommission und Europäischem Datenschutzboard zum Zusammenspiel von DMA und DSGVO.
Begründung der EU-Kommission
EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen, die in der Kommission für Technologiesouveränität zuständig ist, sagte: „Dank dieser Maßnahmen hoffen wir auf das Entstehen neuer Alternativen zur Google-Suche und zu Googles KI-Diensten wie Gemini, sodass Nutzer in der EU eine größere Auswahl an Diensten genießen können." Sie lud „alle großen und kleinen Entwickler" ein, die neuen Möglichkeiten zu erkunden. Die Kommission erklärte zugleich, robuste Schutzvorkehrungen beinhalten zu müssen, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Nutzer, die Integrität der Geräte und die Sicherheit geschützt sind.
Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Teresa Ribera, betonte: „Unsere Entscheidung wird kleineren Wettbewerbern, Suchmaschinen oder KI-Assistenten helfen, im Wettbewerb zu bestehen, und gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer schützen." Die Kommission behält sich vor, die Entscheidung später anzupassen, insbesondere bei den Anonymisierungsmaßnahmen, je nach Marktentwicklung und auf Grundlage einer Bewertung durch unabhängige Dritte.
Kritik von Google und Sicherheitsbedenken
Google äußerte scharfe Kritik an den Entscheidungen. Chefjustiziar Kent Walker, der zugleich als President of Global Affairs des Unternehmens auftritt, erklärte in einer E-Mail: „Die heutigen Entscheidungen bergen das Risiko, wichtige Schutzvorkehrungen für die Privatsphäre und die Sicherheit von Millionen von Europäern zu untergraben." In einer weiteren Stellungnahme sagte er: „Wir haben wiederholt Lösungen angeboten, um die Nutzer zu schützen und gleichzeitig die Ziele des DMA zu erfüllen, aber diese Beschlüsse ignorieren umfassende Beweise für einen potenziellen Schaden für die Nutzer."
Allerdings räumt die Kommission Google gewisse Kontrollrechte ein. So darf der Konzern vor einer Datenfreigabe prüfen, ob die Weitergabe an einen bestimmten Dritten ernsthafte Risiken für Cybersicherheit und Datenschutz birgt. Zudem muss Google die elf Android-Funktionen nur solchen Wettbewerbern anbieten, die die festgelegten Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen.
Hintergrund: DMA und bisherige Maßnahmen
Die Maßnahme ergänzt eine Reihe früherer Eingriffe der EU gegen den Tech-Riesen. Bereits im September 2023 war Google mit acht Diensten – darunter Google Search, Android, Chrome, Google Play, Maps und YouTube – als Gatekeeper im Sinne des DMA eingestuft worden. Zudem hatte die EU Google zuvor bereits mit einer Geldbuße von 4,1 Milliarden Euro belegt, weil der Konzern seine eigenen Dienste auf Android bevorzugt habe.
Die Spezifizierungsverfahren sind nach Angaben der Kommission keine Untersuchungen wegen Nichtbefolgung und sehen keine Geldbußen vor. Sie unterliegen jedoch einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung, sodass Google Rechtsmittel einlegen kann. Die zugrunde liegenden Verfahren waren Ende Januar 2026 eingeleitet worden, rund sechs Monate vor den nun verkündeten Entscheidungen.
Der Digital Markets Act soll nach Darstellung der EU-Kommission bestreitbare und faire digitale Märkte sicherstellen und reguliert sogenannte Gatekeeper. Mit den aktuellen Entscheidungen verfolgt die Behörde das Ziel, den Wettbewerb auf zwei zentralen Märkten zu stärken: bei mobilen Betriebssystemen und bei Suchmaschinen einschließlich KI-gestützter Suchdienste.
Auswirkungen auf Verbraucher und Märkte
An den Finanzmärkten reagierten Anleger verhalten. Die Alphabet-Aktie legte im vorbörslichen NASDAQ-Handel zeitweise um 0,7 Prozent auf 372,79 US-Dollar zu. Verschiedene Analystenhäuser hatten die Aktie in den Wochen zuvor unterschiedlich eingestuft: Jefferies & Company bewertete sie am 23. Juni 2026 mit „Buy", Barclays Capital am 29. Mai 2026 mit „Overweight" und die UBS am 22. Mai 2026 mit „Neutral".
Für Verbraucher in der Europäischen Union werden die Änderungen mit der nächsten Android-Version im Juli 2027 vollständig sichtbar. Ab diesem Zeitpunkt sollen Nutzer in der Lage sein, ihren bevorzugten KI-Assistenten per Sprachbefehl zu aktivieren und für alltägliche Aufgaben einzusetzen. Welche konkreten Anbieter dann als Alternativen zur Verfügung stehen werden, hängt unter anderem davon ab, welche Wettbewerber die Sicherheits- und Datenschutzauflagen der Kommission erfüllen.
Die EU-Kommission sieht in der Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Stärkung der digitalen Souveränität Europas. Sie betont, dass die Nutzer künftig nicht mehr an Google-eigene Dienste gebunden sein sollen, sondern frei zwischen verschiedenen KI-gestützten Assistenten wählen können. Beobachter werten den Schritt als Teil einer breiter angelegten Strategie der EU, die Macht der großen Digitalkonzerne einzuhegen und Innovationen durch mehr Wettbewerb zu fördern.
Insgesamt verdeutlicht die Entscheidung den wachsenden Konflikt zwischen europäischen Regulierungsbehörden und US-amerikanischen Tech-Giganten. Während die EU auf die Öffnung bestehender Plattformen und mehr Wahlmöglichkeiten für Verbraucher setzt, warnen die betroffenen Unternehmen vor möglichen Risiken und kündigen teils juristische Schritte an. Die kommenden Monate werden zeigen, wie Google die konkrete Umsetzung gestaltet und ob die neuen Regeln tatsächlich zu einer breiteren Vielfalt an KI-Diensten auf europäischen Android-Geräten führen.
Fragen & Antworten
Wer ist Henna Virkkunen und welche Rolle spielt sie in der Entscheidung?
Henna Virkkunen ist EU-Digitalkommissarin und innerhalb der Europäischen Kommission für Technologiesouveränität zuständig. Sie vertritt die Maßnahmen öffentlich und lud „alle großen und kleinen Entwickler" ein, die neuen Möglichkeiten zu nutzen.
Welche konkreten Funktionen muss Google für KI-Konkurrenten öffnen?
Google muss elf Funktionen seines Android-Betriebssystems freigeben, darunter die Möglichkeit, einen KI-Assistenten per Sprachbefehl zu aktivieren und Aufgaben wie das Buchen eines Taxis, Antwortvorschläge in Chats oder Auskünfte zu besuchten Orten auszuführen.
Ab wann gelten die neuen Regeln für Verbraucher?
Die Pflicht zur Datenfreigabe gegenüber konkurrierenden Suchmaschinen beginnt im Januar 2027. Für Verbraucher werden die Änderungen mit der nächsten Android-Version im Juli 2027 vollständig sichtbar.
EU zwingt Google: Android öffnet sich für KI-Rivalen | nachrichten360