Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe seit dem 19. Juli 2026 nicht mehr vernichten, sondern müssen die Ware weiterverkaufen, spenden oder recyceln.

Hintergrund: Ausmaß der Textilvernichtung

Eine entsprechende EU-Verordnung trat um Mitternacht in Kraft. Sie verpflichtet große Firmen, unverkaufte Textilien und Schuhe künftig wiederzuverwenden, zu spenden oder zu recyceln, anstatt sie wegzuschmeißen. Die Regelung knüpft an eine 2023 von der EU-Kommission verabschiedete Ökodesign-Richtlinie an und ist Teil einer breiter angelegten Strategie zur Reduzierung von Textilabfällen in Europa.

Der Kommission zufolge werden in Europa schätzungsweise bis zu neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet. Allein in Deutschland würden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt. Ziel der neuen Verordnung ist es, diese Mengen deutlich zu verringern und gleichzeitig Anreize für eine Kreislaufwirtschaft in der Modebranche zu schaffen.

Ausnahmen von der Vernichtungspflicht

Nur noch unter bestimmten Umständen ist die Entsorgung der Ware erlaubt, etwa falls diese beschädigt wurde. Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist oder nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagierte verhalten auf die Neuregelung. Präsident Stefan Genth wies darauf hin, dass für Händler eine deutliche Mehrbelastung entstehe. Der Verband erklärte, durch die neue Verordnung könnte das Angebot an reduzierter Ware steigen. Händler müssten künftig Logistik, Lagerung und Weitervermarktung der nicht abgesetzten Bestände organisieren.

Reaktionen aus dem Handel

Genth warnte zudem, dass die zusätzlichen Pflichten gerade für mittelständische Modehäuser spürbar sein werden. Thomas Lange, ebenfalls beim HDE, ergänzte, dass die Branche praktikable Lösungen brauche, um Spenden, Wiederverkauf und Recycling effizient abzuwickeln. Sonst drohe ein Anstieg der Betriebskosten, der an die Verbraucher weitergegeben werden könnte.

Die EU-Kommission begründete den Schritt mit dem wachsenden ökologischen Fußabdruck der Textilindustrie. Modeketten produzieren häufig mehr Ware, als tatsächlich verkauft wird, und vernichten Überschüsse, um hohe Preise zu halten. Die Verordnung soll diesem Geschäftsmodell einen Riegel vorschieben und den Druck auf die Hersteller erhöhen, Produktionsmengen stärker am tatsächlichen Bedarf auszurichten.

Ausblick: Kontrollen und Folgen

Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben erst ab 2030 in Kraft. Damit will die Kommission verhindern, dass kleine und mittelständische Händler, die oft über keine professionellen Strukturen für Spenden oder Recycling verfügen, durch die Pflichten überfordert werden. Bis dahin sollen auch digitale Plattformen und Sammelstellen aufgebaut werden, über die nicht verkaufte Ware leichter weitergegeben werden kann.

Die Verordnung ergänzt eine Reihe weiterer EU-Maßnahmen, die auf mehr Nachhaltigkeit in der Textilbranche zielen. Dazu gehören strengere Anforderungen an die Haltbarkeit von Kleidung, an die Kennzeichnung von Materialien und an die Recyclingfähigkeit von Fasern. Umweltverbände wie der WWF begrüßten die neuen Regeln, forderten jedoch, dass die Ausnahmen eng ausgelegt und konsequent kontrolliert werden müssten.

Unklar ist bislang, wie die nationalen Behörden die Einhaltung überwachen werden. Die Verordnung sieht Sanktionen vor, über deren Höhe und Form aber noch die EU-Mitgliedstaaten entscheiden müssen. Beobachter rechnen damit, dass die ersten Bußgelder frühestens Anfang 2027 verhängt werden könnten, sobald die nationalen Behörden ihre Kontrollsysteme aufgebaut haben.

Diese Nachricht wurde am 19.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet. Der Sender berichtete am Morgen über das Inkrafttreten der Verordnung und die Reaktionen aus der deutschen Handelsbranche. Auch andere europäische Medien griffen das Thema auf, da die Regelung unmittelbar für alle großen Modeanbieter mit Sitz in der EU gilt.