Straßburg, 07 Juli 2026

Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit breiter Mehrheit ein Prüfverfahren gegen die rechtspopulistische Parteienfamilie ESN (Europa Souveräner Nationen) eingeleitet, der die AfD als Mitglied angehört.

Abstimmung mit klarer Mehrheit

In der Abstimmung in Straßburg votierten 414 Abgeordnete für die Einleitung des Verfahrens, 224 stimmten dagegen. Damit beauftragte das Parlament die Aufsichtsbehörde für europäische Parteien und Stiftungen (APPF), zu prüfen, ob die ESN gegen die Werte der EU-Verträge verstößt. Auf die Tagesordnung gesetzt wurde der Antrag, weil 247 der 720 Parlamentsmitglieder den entsprechenden Wunsch unterzeichnet hatten; erforderlich waren 181 Stimmen.

Das Verfahren richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Fraktion ESN im Europäischen Parlament, sondern gegen die europäische Parteienfamilie als Organisation mit Sitz in Berlin. Parteienfamilien sind Zusammenschlüsse nationaler Parteien wie die SPE, der die SPD angehört, oder die konservative EVP. Sie sind nicht identisch mit den Fraktionen im Parlament. Im Fall eines gravierenden Verstoßes könnte der ESN die Registrierung als europäische Partei entzogen werden, was den Verlust von EU-Fördermitteln zur Folge hätte.

Was auf dem Spiel steht: EU-Fördergelder

Die EU-Förderung der ESN-Parteienfamilie beläuft sich aktuell auf knapp zwei Millionen Euro jährlich. Die Aufsichtsbehörde soll nun prüfen, ob die ESN gegen EU-Grundwerte wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstößt. Kommt die Behörde zu diesem Schluss, könnten Fördergelder für Wahlkampf und Parteikongresse entzogen werden. EU-Mittel sind an die Einhaltung von Werten gebunden, die in den EU-Verträgen verankert sind: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Minderheiten.

Die Grundlage für die Abstimmung bildet ein mehr als 250 Seiten umfassendes Dossier der Aufsichtsbehörde, das dem Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der Mitgliedstaaten Ende Mai übermittelt worden war. Es verweist unter anderem auf Social-Media-Beiträge, in denen Politiker der ESN gegen Migranten, Homosexuelle oder israelische Bürger hetzen. Die Aufsichtsbehörde betonte, die Übermittlung des Dossiers stelle noch kein Prüfergebnis dar. Eine Entscheidung sei frühestens im Dezember zu erwarten.

Reaktionen und politischer Hintergrund

Unterstützt wurde das Verfahren von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken sowie von Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP), darunter Niclas Herbst, Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament. Das Verfahren sei notwendig, damit Klarheit darüber herrscht, ob die Interessen der europäischen Steuerzahler ausreichend gewahrt werden, erklärte Herbst. Das Verfahren stützt sich auf Artikel 2 des EU-Vertrags, wonach die EU auf Freiheit, Demokratie und Menschenrechten gründet und die Rechte von Minderheiten achtet.

Die ESN wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion zurück und kritisierte das Vorgehen als politisch motiviert. Politische Meinungsverschiedenheiten gehören an die Wahlurne, nicht in Verwaltungsverfahren, hieß es in einer Erklärung der Parteienfamilie. Der AfD-Europaabgeordnete René Aust sprach von einem verzweifelten, undemokratischen Schritt.

Die ESN wurde 2024 unter Mitwirkung der AfD gegründet, nachdem diese zuvor erfolglos einen Beitritt zur Fraktion Patrioten für Europa angestrebt hatte. Das Rassemblement National von Jordan Bardella und Marine Le Pen hatte dies mit Blick auf den Ton der AfD im Europawahlkampf 2024 abgelehnt. Mit 27 Mitgliedern ist die ESN-Fraktion die kleinste Gruppierung im Europäischen Parlament. Weitere Mitglieder sind unter anderem die bulgarische Partei Vazrazhdane, die französische Reconquête von Éric Zemmour, die tschechische SPD aus der Regierungskoalition von Andrej Babiš sowie die polnische Nowa Nadzieja.

Wie das Verfahren weitergeht

Das mehrstufige Prüfverfahren eröffnet der ESN zunächst die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und etwaige Verstöße durch Änderungen an Statuten, Programm oder Führung zu beheben. Anschließend erstellt ein unabhängiges Expertengremium eine Bewertung, bevor die Aufsichtsbehörde entscheidet. Die ESN hat das Recht, sich im Laufe des Verfahrens vor der APPF zu positionieren.

Für die AfD enthält das Dossier der Aufsichtsbehörde auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte im Februar dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorläufig untersagt, die AfD als gesichert rechtsextremes Bestreben einzustufen. Die Richter sahen jedoch zugleich Anhaltspunkte dafür, dass die AfD-Forderungen die verfassungsrechtlich garantierte Menschenwürde verletzen, und listeten zahlreiche abwertende Aussagen von AfD-Politikern, unter anderem über Migranten.

Aus den Reihen der CDU wurde unterdessen auf ein früheres Beispiel verwiesen: Die EU habe einst die britische Ukip-Partei von Nigel Farage finanziell gefördert, die diese Mittel später gegen die EU eingesetzt habe. Ende Juni hatte die ESN in Berlin eine Erklärung angenommen, in der sie ihr Bekenntnis zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit bekräftigte. Die bulgarische Partei Vazrazhdane hatte etwa ein Jahr zuvor im bulgarischen Parlament für einen Tumult gesorgt, als die EU die Einführung des Euro in Bulgarien erlaubte.

Neben der möglichen Streichung von Fördergeldern für Wahlkämpfe und Parteikongresse steht ausdrücklich kein Verbot der Organisation im Raum. Die Aufsichtsbehörde verwies darauf, dass die Übermittlung des Dossiers noch kein Ergebnis sei und das laufende Verfahren der Klärung diene. Bis zu einer Entscheidung bleibe die ESN nach derzeitigem Stand registriert und förderfähig.

Wie die ESN sich in dem Verfahren positionieren wird, ist offen. Präsident der europäischen Parteienfamilie ist der bulgarische Europaabgeordnete Stanislav Stoyanov. Beobachter werten die breite parlamentarische Mehrheit als Signal, dass das EU-Parlament die Einhaltung der eigenen Grundwerte auch gegenüber kleinen Fraktionen konsequent prüfen will.