Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2026 eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen den Online-Marktplatz Temu wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verhängt.
Es ist die höchste Strafe, die jemals gegen einen Marktplatzbetreiber unter dem DSA verhängt wurde, und erst das zweite Bußgeld überhaupt auf Grundlage dieser Verordnung. Das erste DSA-Bußgeld war eine Strafe von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X im Dezember 2025.
Die Kommission wirft dem Temu-Betreiber Whaleco vor, die von dem Gesetz geforderten Risikobewertungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Konkret habe Temu es versäumt, die systemischen Risiken illegaler Produkte auf seiner Plattform sorgfältig zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten.
Mangelhafte Risikobewertung
EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen kritisierte die Risikobewertung von Temu scharf. „Risikobewertungen sind keine Box-Ticking-Übungen – sie sind das Rückgrat des Gesetzes über digitale Dienste“, erklärte sie. Temus Analyse unterschätze konkrete Risiken, es fehle ihr an Spezifität, sie stütze sich nicht auf solide Beweise und sei nicht umfassend.
Die Erkenntnisse der Kommission stützen sich auf eigene Untersuchungen, Studien von Verbraucherschutzorganisationen und Testkäufe. Dabei zeigte sich, dass ein sehr hoher Anteil an kleinen Elektronikgeräten und Ladegeräten grundlegende Sicherheitstests nicht bestand.
