Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die Europäische Union auf alle Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten eine pauschale Zollabgabe von drei Euro pro Warenkategorie, womit die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen entfällt.
Die neue Regelung gilt nach Angaben des Rates der EU für 93 Prozent aller E-Commerce-Lieferungen in den Staatenverbund. Pro Warengruppe werden pauschal 3 Euro berechnet, so dass etwa für ein Paket mit drei T-Shirts im Wert von 30 Euro genau 3 Euro Zoll fällig werden. Kommt ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden weitere 3 Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt 6 Euro. Eine Handyhülle, eine Jeans und ein Lippenstift im selben Paket summieren sich auf 9 Euro zusätzliche Zollgebühren.
Die Steuer gilt aber nicht pro Paket, sondern hängt vom Inhalt ab: Die Zölle werden auf jede der einzelnen Warenkategorien ("Zollpositionen") erhoben, die in einem Paket enthalten sind. Die Regelung gilt für Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro, darüber hinaus gelten die regulären Zölle. Die Pauschale von drei Euro pro Warengruppe gilt aber voraussichtlich nur zwei Jahre, bis zum 1. Juli 2028. Dann sind alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig und es gelten die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung.
Was ist neu seit dem 1. Juli 2026
Update vom 1. Juli 2026: Die 3-Euro-Importsteuer gilt nach Angaben der EU-Kommission auch für Einfuhren aus den USA und Großbritannien. Die Europäische Kommission rechnet nach Angaben eines hochrangigen Beamten mit Auswirkungen, die aber schwer zu beziffern seien. Mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Pakete kommen demnach aus China. Auch für Bestellungen mit einem Wert unter 150 Euro wird nun eine Zollabgabe fällig.
Die Mitgliedsländer der EU hatten sich im Vorjahr darauf verständigt, die geltende 150-Euro-Freigrenze für Pakete aus China oder Indien abzuschaffen. Um so früh wie möglich eine einfache Lösung gegen die Paketflut zu haben, wurde die pauschale Übergangslösung ausgearbeitet, die vorläufig bis 2028 gilt. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich im Dezember 2025 auf die Abgabe verständigt, um den Import von Billigprodukten aus Drittländern einzudämmen, insbesondere aus China. Die ist als sogenanntes "Eigenmittel" für das nächste EU-Budget eingepreist.
Hintergrund: Das Aus für die 150-Euro-Freigrenze
Der Hintergrund ist eine beispiellose Paketflut: 2025 kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert an, ohne dass Zoll fällig wurde – viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden). Die EU-Kommission spricht von etwa 16 Millionen Paketen pro Tag. 2024 waren es noch 4,6 Milliarden Pakete (12 Millionen pro Tag). Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, von 2022 bis 2024 jedes Jahr verdoppelt. Heute kommen rund 16 Millionen Pakete täglich in der EU an, rund eine Million allein in Österreich.
Rund 90 Prozent aller E-Commerce-Importe mit einem Wert von bis zu 150 Euro kamen laut Angaben der EU-Kommission aus China. Auf chinesische Online-Shopping-Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress entfallen schätzungsweise 10 Prozent (oder 1,3 Milliarden Euro) der heimischen E-Commerce-Ausgaben. Die EU-Kommission betont, dass es bei den neuen Regeln nicht um ein bestimmtes Land gehe.
Mit dieser Abgabe macht Brüssel endgültig Schluss mit einer historischen Kuriosität: der 150-Euro-Zollfreigrenze für Waren aus China. Die stammt aus den 1950ern, einer Zeit als China ein armes Entwicklungsland war. In Brüssel will man nun endlich reagieren: Ab 2028 soll eine großzügig aufgerüstete und zentral koordinierte EU-Zollbehörde die Waren erstens kontrollieren und zweitens ordentlich verzollen.
Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
Hinzu kommt, dass bei etwa 65 Prozent der Pakete ein zu niedriger Warenwert angegeben wird, um unter der Zollfreigrenze zu bleiben. Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, von 2022 bis 2024 jedes Jahr verdoppelt. Wer günstig online etwa bei Temu bestellt, musste bisher nicht mit Zollgebühren rechnen. Das ist ab heute anders: Künftig werden mindestens 3 Euro fällig.
Welche Folgen hat das für die Verbraucher? Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI geht davon aus, dass die "zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben" werden, "denn gerade bei sehr niedrigpreisigen Artikeln ist der Spielraum begrenzt". E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes beobachtet: "Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen." E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes rechnet nicht damit, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen. "Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr kosten", sagt auch sie. Bei extremen Billiganbietern sei kaum möglich, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen, sagt auch sie.
Bereits 2025 seien 60 Prozent der online gekauften Kosmetik, Elektronik, Spielzeuge und Nahrungsergänzungsmittel betroffen gewesen. Mindestens 60 Prozent der Waren darin entsprechen nicht den EU-Standards für Gesundheit und Produktsicherheit. Der Marktplatz SHEIN habe bereits in Polen ein robotergestütztes Lagerhaus mit 740.000 Quadratmetern eröffnet. Alien Mulyk, designierter Vorstandschef des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), geht davon aus, dass die Abgabe Billigimporten aus Asien "wenig anhaben" wird: "Die Unternehmen haben bereits begonnen, ihre Logistik nach Europa zu holen und fallen durch Einfuhren per Container nicht mehr in den Anwendungsbereich der Abgabe." "Allerdings werden die Preise auch uneinholbar niedrig bleiben, wenn asiatische Anbieter die neue Abgabe aufschlagen", so Mulyk.
Reaktionen der Plattformen und der Wirtschaft
Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf hin, dass sich die großen E-Commerce-Plattformen aus China – vor allem Shein und Temu – schon teils auf die neue Regelung eingestellt haben. "Das heißt konkret, dass sie lokale Lager und Distributionszentren in Europa bauen, um den Markt hier zu bedienen." "Dazu kann auch gehören, künftig einen größeren Anteil der Lieferungen aus europäischen Strukturen zu bedienen." "Große Plattformen können ihre Prozesse und Logistikstrukturen sehr schnell anpassen." Die chinesischen Online-Shoppingportale Shein und Temu, über die viele günstige Produkte nach Europa gelangen, beantworteten entsprechende dpa-Anfragen nicht.
Auch die heimische Wirtschaft ist betroffen. Laut Handelsverband liegt das Schadensausmaß allein in Österreich bei bis zu 4,5 Milliarden Euro. Laut der aktuellen "E-Commerce Studie" der KMU Forschung im Auftrag des Handelsverbandes werden rund die Hälfte der Online-Shoppingausgaben in Österreich bei ausländischen Internethändlern getätigt, unter anderem Amazon und Zalando. Billighändler wie Temu und Shein sind beliebt, verursachen beim deutschen Einzelhandel aber Umsatzverluste im Wert von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Da fast 90 Prozent dieser Packerl aus China kommen, würde damit auf diese eine dritte Steuer fällig werden.
Streit um nationale Sonderabgaben
Daneben droht Ungemach aus Wien: Die geplanten zwei Euro, die Österreich einheben will, drohen also den Plänen der EU-Kommission zuwiderzulaufen. "Gebühren einstellen" – so der Appell. Man habe zwar Verständnis dafür, dass einzelne EU-Staaten – neben Österreich sind das etwa Frankreich, oder Italien – im Alleingang versuchen würden, die Paketflut unter Kontrolle zu bekommen, "aber in einem gemeinsamen europäischen Markt ist das nicht ideal". Wenn also die EU-Bearbeitungsgebühr ab November tatsächlich eingehoben werde, erwarte man, "dass die Länder ihre Gebühren einstellen". Unabhängig davon soll ab 1. November zudem eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten. Diese Maßnahme ist aber noch nicht endgültig beschlossen. Zudem muss die EU-Kommission noch festlegen, wie hoch diese Gebühr sein soll.
Zusätzlich ist für Mitte Oktober eine Paketabgabe für große Online-Händler mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr geplant und wird laut Handelsverband 16 Online-Händler und -Marktplätze betreffen. Zwei Abgaben in Höhe von insgesamt 6 Euro fallen damit an. "Die Entscheidung der EU wird die Menge von über 5 Milliarden Kleinpaketen pro Jahr um zwei Drittel einbrechen lassen", sagt Roman Koidl, CEO des Berliner Zollspezialisten eClear voraus. "Viele unserer chinesischen Kunden werden die Gebühr bezahlen oder auf alternative Verzollungsmethoden ausweichen", sagt der Unternehmer. Das wird aber, so Koidl, das Warenangebot deutlich verändern und verteuern: "Wir erwarten eine drastische Reduzierung des Sortiments auf die Top-Seller. Viele Anbieter ziehen sich daher kurzfristig aus dem Geschäft zurück", so Koidl.
Was Käuferinnen und Käufer beachten sollten
Was müssen Käuferinnen und Käufer jetzt wissen? Der deutsche Zoll rät: "Vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat sollten Verbraucher zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist." In der Regel kümmere sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in Vorleistung. Die Verbraucherzentrale Berlin weist auch auf weitere Kosten hin: Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen die Einfuhrumsatzsteuer. Zusätzlich erheben manche Kurierdienste demnach eine Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll. Dafür muss der Empfänger an der Haustür eine Pauschale von 7,50 Euro bezahlen, plus die vorher bezahlten Steuern und Gebühren.
Ein Sprecher des deutschen Paket-Marktführers DHL rechnet damit, dass 85 bis 90 Prozent der Pakete, die aus dem Nicht-EU-Ausland kommen, über zwei unterschiedliche Systeme vorverzollt sind – sie landen ganz normal beim Adressaten. Bei 10 bis 15 Prozent dieser Pakete werde das wohl nicht der Fall sein – hier gehe DHL zunächst einmal ins Obligo und bezahle Steuern und Gebühren. "Das kann sich auf die Transportprozesse auswirken." "Dies kann dazu führen, dass Zollfreigaben länger dauern, als es bisher der Fall ist, und somit Verzögerungen in der Abfertigung entstehen können", sagt eine Sprecherin des Branchenverbandes BPEX, der für Firmen wie FedEx, UPS, Hermes, DPD und GLS spricht.
Die Europäische Verbraucherzentrale Deutschland empfiehlt: "Hinweise darauf finden sich häufig in den Versandinformationen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellprozess. Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht aus der EU kommt", schreiben die Verbraucherschützer. Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI erwartet "eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten". Vor allem soll aber "ein fairer Wettbewerb" mit europäischen Unternehmen sichergestellt werden. eClear sieht weiterhin eine ungelöste, aber notwendige Weichenstellung: "Für eine nachhaltige Marktentwicklung im Handel mit China und anderen Importländern benötigen wir dringend den digitalisierten Artikelpass. Solche Datenbanken existieren längst", so Koidl. Er schaffe Transparenz und sorge für faire Wettbewerbsbedingungen. "Die Marktteilnehmer müssen künftig die sogenannte Vorverzollung umsetzen. Er schafft Transparenz und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen." Dabei handelt es sich um einen elektronischen Datensatz, der detaillierte Informationen über Materialzusammensetzung, Herkunft, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit enthält.
