EU-Asylpakt in Kraft: Einheitliche Regeln, ungelöste Solidaritätsfrage
Brüssel, 12 Juni 2026
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Kurzfassung
Am 12. Juni 2026 tritt der neue EU-Asylpakt in Kraft. Er bringt einheitliche Screening-Verfahren an den Außengrenzen und einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus, an dem sich bisher nur wenige Mitgliedstaaten beteiligen.
Brüssel, 12 Juni 2026
Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist am 12. Juni 2026 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten, knapp zehn Jahre nach Beginn der Verhandlungen und über zwei Jahre nach der formellen Verabschiedung im April 2024.
Ein einheitlicher Rahmen für Asyl
Mit dem Inkrafttreten gilt in der EU erstmals ein einheitlicher rechtlicher Rahmen, der die Schwächen des bisherigen Dublin-Systems und seines Ersteintrittsprinzips beheben soll. Ziel ist es, die Hauptankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten und Asylverfahren zu beschleunigen. Der Pakt sieht schnellere Verfahren an den Außengrenzen, eine zentrale Speicherung biometrischer Daten in der Eurodac-Datenbank sowie einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten vor.
Kern des Pakts ist ein Screening-Verfahren, das jeder irregulär eingereiste Migrant innerhalb von maximal sieben Tagen durchläuft. Dabei werden Identitätsfeststellung, Gesundheitscheck, Sicherheitsüberprüfung und die Erfassung besonderer Schutzbedürfnisse vorgenommen. Anschließend wird in einem Grenzverfahren innerhalb von zwölf Wochen entschieden, ob die Person in ein reguläres Asylverfahren aufgenommen wird oder Europa verlassen muss. Zielgruppe sind Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent, etwa aus Bangladesch, Indien, Pakistan, Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien, sowie Personen, die Behörden irreführen oder als Sicherheitsrisiko gelten.
Screening und Grenzverfahren
Die biometrischen Daten werden künftig in der zentralisierten Eurodac-Datenbank gespeichert und systematisch mit anderen Datenbanken abgeglichen. Damit sollen die Behörden in allen 27 Mitgliedstaaten jederzeit wissen, wer sich in Europa aufhält und wie das jeweilige Verfahren weitergeht. Die EU-Staaten haben sich verpflichtet, insgesamt 30.000 Plätze für beschleunigte Asylverfahren an den Außengrenzen zu schaffen.
Der Solidaritätsmechanismus sieht vor, dass pro Jahr mindestens 21.000 Schutzsuchende aus Hauptankunftsländern in weniger belastete EU-Staaten umgesiedelt werden. Mitgliedstaaten können alternativ finanzielle Beiträge leisten oder Fachpersonal in Hotspots entsenden. Insgesamt sollen so 420 Millionen Euro an Unterstützungsgeldern zusammenkommen. In der Praxis beteiligen sich bisher jedoch nur wenige Länder aktiv. Deutschland winkt mit Verweis auf Belastungen der Vergangenheit ab, Litauen hat seinen Beitrag auf 58 Asylwerber reduziert. Auch Österreich, Ungarn, Polen und Tschechien nehmen sich von der Solidaritätspflicht weitgehend aus.
Der Streit um die Solidarität
Besonders umstritten ist die Lage in Ungarn. Die bisherige Regierung unter Viktor Orbán, die noch bis Anfang Mai im Amt war, weigerte sich schlicht, Kernelemente des Pakts umzusetzen. Auch sein Nachfolger Péter Magyar kündigte verschiedentlich an, weder Flüchtlinge aufzunehmen, noch Geld zu zahlen. Einzig die Bereitstellung von Grenzschützern sei denkbar. Hochrangige EU-Mitarbeiter sagen lediglich, dass man mit den ungarischen Behörden in engem Austausch sei. Bei seinem Treffen mit der EU-Kommission Ende Mai versuchte Magyar, eingefrorene 16 Milliarden Euro freizubekommen.
Ein Sprecher der EU-Kommission sagte am Donnerstag, dass in der Zwischenzeit «viele Mitgliedstaaten grosse Fortschritte» erzielt hätten und die wichtigsten Elemente des Paktes stünden. «Aber natürlich gilt wie bei allen grossen Reformen: Weitere Arbeit und kontinuierliche Anstrengungen sind erforderlich.» Wie ein Bericht der EU-Kommission von Anfang Mai zeigt, waren zu jenem Zeitpunkt zahlreiche weitere Mitgliedstaaten ebenfalls nicht bereit, darunter Deutschland, Italien und Polen – insbesondere bei der rechtlichen Umsetzung, dem Grundrechtsmonitoring und der Aufnahmekapazität.
Weniger irreguläre Einreisen
Auch die Bundesregierung sieht erste Wirkungen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte: «Die Migrationswende wirkt in Deutschland und sie wirkt auch auf europäischer Ebene. Und wir sind fest entschlossen, dass wir genau diesen Weg auch konsequent mit unseren Nachbarländern, Partnerländern weitergehen.» Laut aktuellen Daten der EU-Grenzschutzagentur Frontex, die dem ARD-Studio Brüssel exklusiv vorliegen, sind in den ersten fünf Monaten des Jahres 40 Prozent weniger Menschen irregulär in die EU eingereist als noch im Vorjahr. Konkret verzeichnete Frontex knapp 39.000 Grenzübertritte ohne gültige Papiere oder ohne Einreise- beziehungsweise Aufenthaltsgenehmigung. Auch die Zahl der Asylanträge ist zuletzt auf den niedrigsten Stand seit fünf Jahren gesunken, besonders in Deutschland.
EU-Innenkommissar Magnus Brunner zeigte sich trotz bestehender Lücken zuversichtlich: «Die Mitgliedstaaten sind auf sehr gutem Weg. Wird am ersten Tag gleich alles zu 100 Prozent perfekt funktionieren? Nein, natürlich nicht. Die letzten paar Meter sind immer die schwersten.» Die wichtigsten Teile des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems seien, dass der Außengrenzschutz besser werde und dass die Asylverfahren an den Außengrenzen effizient umgesetzt würden. Brunner lobte, dass mit dem Pakt gezeigt werde, dass «wir Ordnung in unser europäisches Haus bringen».
Bau der Grenzverfahrens-Einrichtungen
Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für den Bau der Grenzverfahrens-Einrichtungen. Geplant sind Standorte an der italienischen und griechischen Mittelmeergrenze, in Bulgarien an der Balkanroute sowie an einem deutschen Flughafen. Deutschland muss 374 Plätze für schnelle Asylverfahren an Flughäfen wie Frankfurt, München und Düsseldorf bereithalten. In Österreich wird noch bis 2027 an einem Asylterminal in Schwechat gebaut. In Zypern entsteht derzeit auf dem Gelände einer ehemaligen Militärbasis bei Limnes, rund 60 Kilometer vom Erstaufnahmezentrum Pournara entfernt, ein Aufnahmezentrum, das im September fertiggestellt sein soll. Unmittelbar daneben steht das Abschiebezentrum, das bereits teilweise in Betrieb ist, umgeben von sechs Meter hohen, videoüberwachten Zäunen.
Wie Tausende andere ist die 20-jährige Somalierin Amira mit einem Studentenvisum in den türkisch besetzten Norden des Landes gelangt und wartet nach dem illegalen Grenzübertritt im Erstaufnahmezentrum von Pournara. Derzeit gibt es dort Container für rund 40 Personen. Das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hatte just am Tag zuvor zum ersten Mal seit zehn Jahren einen Rückgang der Zahl der weltweit vertriebenen Menschen verkündet.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Menschenrechtsorganisationen sehen die neue Praxis kritisch. Karsten Dietze, Migrationsexperte von Save the Children Deutschland, warnte: «Die Lebensbedingungen in diesen Unterkünften widersprechen aus unserer Sicht daher ganz klar der UN-Kinderrechtskonvention und zentralen Kinderrechten auf Schutz, Entwicklung und Gesundheit.» Personen im Grenzverfahren dürfen die Einrichtungen bis zu sechs Monate nicht verlassen. Bereits bei Beschluss der Reform 2024 hatte Brunners Vorgängerin Ylva Johansson gewarnt, dass der Asylpakt scheitern könnte, wenn einzelne Maßnahmen nicht ordentlich umgesetzt werden.
Parallel treibt die EU Pläne für sogenannte «Return Hubs» in Drittstaaten voran. Unser Ziel ist es, dass wir in diesem Jahr Vereinbarungen zum Aufbau von 'Return Hubs' mit Drittstaaten treffen können, erklärte ein Sprecher. Im Gespräch sind häufig Staaten wie Uganda, Ruanda, Libyen, Mauretanien oder Äthiopien. Brunner bezeichnete das System als notwendig, um die Schleuserkriminalität zu unterbinden. Bestätigt ist allerdings noch nichts. Die Migrationskrise 2015 hatte die EU-Staaten entzweit und Rechtspopulisten mit zum Aufstieg verholfen – ein Erbe, das den politischen Kontext des Pakts bis heute prägt.
Geplante Rückkehrzentren in Drittstaaten
Rund zehn Jahre hat Europa über den neuen Migrationspakt verhandelt, der die Einwanderung begrenzen, ordnen und fairer gestalten soll. Mit dem Inkrafttreten am 12. Juni 2026 beginnt nun eine Bewährungsprobe, deren Ausgang offen ist – zwischen politischem Anspruch, administrativer Realität und humanitären Bedenken.
Fragen & Antworten
Was sieht der neue EU-Asylpakt konkret vor?
Der Pakt führt ein verpflichtendes Screening an den Außengrenzen ein, bei dem Identität, Gesundheit und Sicherheitsrisiken geprüft und biometrische Daten in der Eurodac-Datenbank gespeichert werden. Anschließend entscheidet ein Grenzverfahren innerhalb von zwölf Wochen, ob ein reguläres Asylverfahren folgt oder die Person Europa verlassen muss.
Wer beteiligt sich am Solidaritätsmechanismus?
Der Mechanismus sieht jährlich 21.000 Umverteilungen und 420 Millionen Euro an Unterstützungsgeldern vor. In der Praxis beteiligen sich bisher jedoch nur wenige Länder aktiv: Deutschland winkt unter Verweis auf frühere Belastungen ab, Litauen hat seinen Beitrag auf 58 Asylwerber reduziert, und auch Österreich, Ungarn, Polen und Tschechien nehmen sich weitgehend aus.
Welche Kritik üben Menschenrechtsorganisationen?
Save the Children und andere Organisationen verweisen darauf, dass die Unterbringung im Grenzverfahren – bis zu sechs Monate ohne Verlassen der Einrichtung – gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Zudem warnen sie, dass beschleunigte Verfahren den individuellen Schutzbedarf von Familien und Minderjährigen nicht ausreichend berücksichtigen.