Brüssel, 12 Juni 2026

Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist am 12. Juni 2026 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten, knapp zehn Jahre nach Beginn der Verhandlungen und über zwei Jahre nach der formellen Verabschiedung im April 2024.

Ein einheitlicher Rahmen für Asyl

Mit dem Inkrafttreten gilt in der EU erstmals ein einheitlicher rechtlicher Rahmen, der die Schwächen des bisherigen Dublin-Systems und seines Ersteintrittsprinzips beheben soll. Ziel ist es, die Hauptankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten und Asylverfahren zu beschleunigen. Der Pakt sieht schnellere Verfahren an den Außengrenzen, eine zentrale Speicherung biometrischer Daten in der Eurodac-Datenbank sowie einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten vor.