Debatte um längere Sonntagsöffnung: Handel pocht auf rechtssichere Regelung
Berlin, 08 Juli 2026
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Kurzfassung
Der deutsche Einzelhandel fordert eine Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten, insbesondere für Bäckereien und den allgemeinen Handel. Während Wirtschaftsverbände auf mehr Flexibilität drängen, warnen Gewerkschaften und Kirchen vor einer Aushöhlung des freien Sonntags. Eine geplante Reform der Bundesregierung zu Bäckereien soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Berlin, 08 Juli 2026
Der deutsche Einzelhandel fordert eine Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten, wobei die Bundesregierung plant, die zulässige Arbeitszeit für Bäckereien auf bis zu acht Stunden zu verlängern, während Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Kirchen den Vorschlag kontrovers diskutieren.
Forderung des Handels und Stand der Pläne
Die Diskussion um die Ladenöffnung an Sonntagen gewinnt in Deutschland an Fahrt. Der Handelsverband Nord verlangt, dass Geschäfte in Schleswig-Holstein künftig flächendeckend sonntags öffnen dürfen. Dierk Böckenholt, Geschäftsführer des Handelsverbands Nord, forderte einen Rechtsrahmen, der Geschäften eine einfache, unbürokratische und vor allem rechtssichere Öffnung ermöglicht: „In erster Linie geht es darum, dass wir eine gesetzliche Regelung bekommen, die den Geschäften eine einfache, unbürokratische und vor allen Dingen rechtssichere Öffnungsmöglichkeit gibt.“
Der Verband sieht darin keinen Widerspruch zur bestehenden Bäderregelung des Landes. Vielmehr solle die gängige Praxis rechtlich abgesichert werden, hieß es aus dem Verband. „Im Endeffekt wäre dann etwas auch rechtssicher und dauerhaft möglich, was ohnehin stattfindet“, formulierte es der Handelsverband Nord. Die Forderung deckt sich mit einem Anliegen des Bundesverbands, des Handelsverbands Deutschland (HDE).
Parallel dazu hat die Bundesregierung angekündigt, die Arbeitszeitregelung für Bäckereien zu lockern. Künftig sollen Bäckereien und Konditoreien sonntags bis zu acht Stunden öffnen dürfen, bislang sind drei Stunden erlaubt. Die Reform, die nach Plänen der Bundesregierung am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, betrifft ausdrücklich die Arbeitszeit der Beschäftigten, nicht die Öffnungszeiten der Läden. Für andere Branchen des Einzelhandels sind vorerst keine Änderungen geplant.
Bäckereien: Acht Stunden statt drei
Die geltende Drei-Stunden-Regel stammt aus dem Jahr 1996. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Reform und spricht von „echter Gleichstellung im Wettbewerb“. Die jetzige Zeitspanne reiche unter heutigen Markt-, Wettbewerbs- und Produktionsbedingungen nicht mehr aus. „Für den Verbraucher ändert sich an der Neuregelung nichts“, teilte der Verband mit. Der Hauptsitz des Zentralverbands befindet sich in Berlin.
Bäderregelung in Schleswig-Holstein
Der Einzelhandel in Schleswig-Holstein profitiert bereits von der Bäderregelung. In 95 Kurorten dürfen Geschäfte sonntags und an Feiertagen bis zu sechs Stunden öffnen. Nur Waren des täglichen Bedarfs dürfen verkauft werden. Nach Angaben des Landes gilt diese Regelung rund acht Monate im Jahr. Die geltende Bäderregelung galt bisher als politischer Konsens.
Frank Schischefsky, Gewerkschaftssprecher der Gewerkschaft ver.di in Norddeutschland, warnt jedoch: „Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein war bisher ein Konsens. Aber den kann man jetzt auch auflösen, wenn es hier Bestrebungen gibt, rund um die Uhr aufmachen zu wollen.“ Schischefsky befürchtet, dass Sonntagszuschläge entfallen könnten, sollte der Sonntag zum Regelarbeitstag werden. Zudem gehe das gemeinsame Frei am Sonntag verloren: „Wenn jeder am Sonntag arbeiten könne, verliere man das gemeinsame Frei am Sonntag.“
Lage in Nordrhein-Westfalen
Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Regelung komplex. In NRW dürfen Bäckereien, Floristen, Apotheken, Kioske und Tankstellen sonntags öffnen, Bäckereien allerdings nur bis zu fünf Stunden. In mehr als 100 Städten und Gemeinden sind zusätzliche Sonntagsöffnungen erlaubt, etwa für den Verkauf typisch regionaler Waren wie Souvenirs. Geschäfte an Bahnhöfen und Flughafen sind von den Beschränkungen ausgenommen. Vom Sonntagsverkauf ausgeschlossen sind Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Elektrofachgeschäfte.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lehnt die Pläne der Bundesregierung klar ab. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird“, erklärte die NGG. „Es sei lebensfremd zu behaupten, dass Beschäftigte sonntags gerne arbeiteten und dann auch noch länger als drei Stunden. Das Gegenteil wäre der Fall.“, hieß es weiter.
Stimmen aus der Wissenschaft
Unterstützung erhalten die Reformpläne aus der Wissenschaft. Prof. Stefan Kooths, Konjunkturexperte am Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW), sprach sich für die Sonntagsöffnung aus. „Es wäre ein Zeichen, dass der Staat dem Wirtschaftsablauf weniger regulatorische Steine in den Weg legt“, sagte er. Allerdings seien „keine spürbaren Wachstumseffekte“ zu erwarten. Gerrit Heinemann, Handelsexperte an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach, wies darauf hin, dass längere Öffnungszeiten nicht automatisch zu höheren Umsätzen führten.
Aus den Wirtschaftsverbänden kommt weiterer Rückenwind. Hubertus Bardt vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erklärte gegenüber dem WDR: „Wenn wir den Einzelhandel stärken wollen, wenn wir die Innenstädte attraktiv machen wollen, dann brauchen wir auch ein Angebot, das entsprechend attraktiv ist.“ Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW, betonte: „Der Handel kann und sollte selbst entscheiden, wann sich eine Öffnung lohnt.“
Verfassungsrechtlicher Schutz und Kirchenposition
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), sagte der Bild: „Einkaufen ist auch Freizeiterlebnis“. Der Centermanager des Citti Parks Kiel, Sascha Warnken, verwies auf die Notwendigkeit verlässlicher Öffnungszeiten für Kunden, betonte aber zugleich: „Wir brauchen verlässliche Öffnungszeiten für unsere Kunden und müssen ja auch berücksichtigen, dass wir an Sonntagen höhere Personalkosten haben.“ Sven Schulte von der Industrie- und Handelskammer NRW (IHK NRW) argumentierte mit Blick auf Familien: „Warum soll eine Familie nicht auch am Sonntag mal in die Innenstadt gehen, einen Kaffee trinken und danach eine neue Hose kaufen? Auch das kann ja Familienzeit sein.“
Die Gegner einer umfassenden Sonntagsöffnung verweisen auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet Sonntage als Tage der „Arbeitsruhe“. Pastor Wilko Teifke von der Nordkirche unterstrich die besondere Bedeutung des freien Sonntags: „Der freie Sonntag ermöglicht gemeinsames Innehalten, Zeit für Familie, für Gemeinschaft und für den Gottesdienst“. Entscheidend bleibe zudem, „dass der Charakter des Sonntags gewahrt wird und Ausnahmen Ausnahmen bleiben“. Kirchen und Gewerkschaften lehnen eine umfassende Liberalisierung der Sonntagsöffnung seit Langem ab.
Auch Nils Böhlke, Gewerkschaftssekretär in der Landesfachbereichsleitung Handel bei Verdi NRW, wies das Argument zurück, Sonntagsöffnungen könnten Geschäfte zurück in die Innenstädte bringen oder den Onlinehandel einschränken. Menschen kauften online vor allem ein, weil sie von der Couch aus bestellen könnten, sagte Böhlke. „Es gibt viele Länder, in denen sonntags geöffnet werden darf. Es ist nicht so, dass der Onlinehandel deswegen weniger verkauft“, sagte er. Er warnte zudem: „Die Beschäftigten haben ohnehin schon sehr familienunfreundliche Arbeitszeiten. Wenn dann noch Sonntage hinzukommen, wird der Job noch unattraktiver.“
Im März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern die Bäderregelung dieses Landes auf Klage der Gewerkschaft ver.di gekippt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine flächendeckende Sonntagsöffnung auch juristisch umkämpft bleibt, selbst in Regionen mit Tourismusbezug.
Die Debatte um die Sonntagsöffnung steht beispielhaft für einen grundlegenden Konflikt: Wirtschaftliche Interessen treffen auf verfassungsrechtlich verankerten Sonntagsschutz, kirchliche Traditionen und gewerkschaftliche Forderungen nach familienfreundlichen Arbeitszeiten. Eine endgültige politische Lösung zeichnet sich derzeit nicht ab, zumal die Bundesländer eigene Regeln für die Ladenöffnung erlassen.
Mit Blick auf die geplante Reform der Bäckereiregelung bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat und die Bundesländer die Umsetzung bewerten. Sollte das Gesetz wie geändert im Januar 2027 in Kraft treten, dürfte die Diskussion um eine breitere Sonntagsöffnung des Einzelhandels weiter an Intensität gewinnen.
Dierk Böckenholt wies im Handelsverband Nord unterdessen auf die bereits veränderte Einkaufsrealität hin: „Verbraucher kaufen ohnehin sonntags ein“, sagte er und verwies auf den Onlinehandel. „Geöffnet wird in der Regel dort, wo es ausreichend Frequenz gibt“, ergänzte er. Der Verband erhofft sich von der Reform eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen zwischen stationärem Handel und Onlinehandel.
Fragen & Antworten
Welche Änderung plant die Bundesregierung für Bäckereien?
Die Bundesregierung plant, die zulässige Sonntagsarbeitszeit für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien von drei auf bis zu acht Stunden zu verlängern. Das Inkrafttreten ist nach Plänen der Regierung für den 1. Januar 2027 vorgesehen, andere Branchen sind nicht betroffen.
Was fordert der Handelsverband Nord genau?
Der Handelsverband Nord verlangt eine landesweite, rechtssichere Möglichkeit für Geschäfte in Schleswig-Holstein, sonntags zu öffnen. Geschäftsführer Dierk Böckenholt sieht darin keine Aufweichung der Bäderregelung, sondern eine Absicherung bereits bestehender Praxis.
Warum lehnen Gewerkschaften und Kirchen die Sonntagsöffnung ab?
Gewerkschaften wie ver.di und die NGG fürchten unattraktivere Arbeitszeiten und den Wegfall von Sonntagszuschlägen, Kirchen verweisen auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der gemeinsamen Zeit für Familie, Gemeinschaft und Gottesdienst.
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