Chefankläger des Weltstrafgerichts Karim Khan wegen Verdachts auf sexuelle Übergriffe suspendiert
Den Haag, 09 Juni 2026
Laurens R. Krol / Wikimedia Commons / CC BY 4.0
Kurzfassung
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, ist wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden. Das Präsidium der Versammlung der Vertragsstaaten kündigte an, den Fall an eine Sondersitzung der Vollversammlung zu überweisen, die über eine mögliche Amtsenthebung entscheiden soll.
Den Haag, 09 Juni 2026
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, ist wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wirkung von seinem Dienst suspendiert worden.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag steht vor einem beispiellosen personellen Einschnitt: Das Präsidium der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP) hat Chefankläger Karim Khan mit sofortiger Wirkung suspendiert. Wie das zuständige Aufsichtsgremium mitteilt, fiel die Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit. Sie gilt, bis die Versammlung der Vertragsstaaten als zuständiges Entscheidungsorgan eine endgültige Entscheidung trifft.
Das aus 21 Mitgliedern bestehende Präsidium verkündete den Beschluss am Vorabend der Veröffentlichung. Diese Entscheidung verkündete gestern Abend das Präsidium der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP). Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen. Die Sitzung solle so schnell wie möglich stattfinden.
Hintergrund: Vorwürfe gegen den Chefankläger
Hintergrund der Suspendierung ist eine Strafanzeige aus dem engsten Umfeld Khans. Medienberichten zufolge wird Khan sexuelles Fehlverhalten gegenüber einer Mitarbeiterin seines Büros vorgeworfen. Laut dem "Wall Street Journal" hatte eine Assistentin UNO-Beamten mitgeteilt, dass Khan sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Er soll sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Khan selbst weist die Vorwürfe zurück. Khan hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich bereiterklärt, mit den Ermittelnden zu kooperieren. Zudem hatte er erklärt, er wolle zurückkommen, wenn die Vorwürfe geklärt sind. Der 56-jährige Khan lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen und wollte zurückkommen, wenn die Vorwürfe geklärt sind. Bereits im Mai des vergangenen Jahres war Khan wegen der Anschuldigungen vorläufig von seinem Amt zurückgetreten.
Die Vorwürfe waren 2024 von einer engen Mitarbeiterin erhoben worden, die den britischen Juristen der sexuellen Übergriffe beschuldigte. Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte die Vorwürfe untersucht. Den im Dezember 2025 vorgelegten Bericht dieser UN-Kommission hat das Gericht bislang nicht veröffentlicht. Auch ein Rechtsgutachten, das drei Richter des Weltstrafgerichts auf der Grundlage der Untersuchung vorgelegt hatten, ist nicht öffentlich. Auch dieses wurde nicht veröffentlicht.
Das weitere Verfahren
Das weitere Verfahren ist klar geregelt: Der Fall solle an die Vollversammlung verwiesen werden, die alle Mitgliedsstaaten des Gerichtshofs umfasst. 125 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofes unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. In dieser Vollversammlung fällt am Ende die Entscheidung, ob Khan sein Amt endgültig verliert – ihm droht eine Amtsenthebung.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag könnte seinen Chefankläger verlieren. Die Tragweite dieses Schritts ergibt sich aus der politischen Bedeutung des Amtes: Als Chefankläger erwirkte Khan Haftbefehle gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu und den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Beide Länder – Israel, Russland und auch die Vereinigten Staaten – gehören dem Strafgerichtshof nicht an.
Politischer Kontext: Druck aus Washington
Die US-Regierung hat den IStGH wiederholt unter Druck gesetzt, insbesondere wegen des Haftbefehls gegen Netanjahu. Die Vereinigten Staaten verhängten Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter des Weltstrafgerichtshofs. Diese Spannungen zwischen Washington und Den Haag bilden den politischen Rahmen, vor dem die Suspendierung Khans nun bekannt gegeben wurde.
Khan steht seit 2021 an der Spitze der Anklagebehörde des IStGH. In dieser Funktion verantwortet er unter anderem die Haftbefehle gegen hochrangige Staatsvertreter. Die Suspendierung bedeutet, dass Khan bis zur Entscheidung der Vollversammlung keine Amtsgeschäfte wahrnehmen darf. Damit verliert die Anklagebehörde des Weltstrafgerichts in einer Phase, in der mehrere politisch hochbrisante Verfahren laufen, vorübergehend ihre Führung.
Unklar ist, wie schnell die Sondersitzung der Vertragsstaaten zusammentreten wird. Die Sitzung solle so schnell wie möglich stattfinden, hieß es aus dem Präsidium. Bis dahin liegt die Leitung der Anklagebehörde kommissarisch bei anderen Juristen des Hauses. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen.
Offene Fragen zur Sondersitzung
Die Staatsanwaltschaft des IStGH äußerte sich zunächst nicht weiter zu der Suspendierung. Auch der Bericht der UN-Kommission, der seit Dezember 2025 vorliegt, bleibt unveröffentlicht. Beobachter in Den Haag werten den Schritt des Präsidiums als ungewöhnlich deutlich: Er zeigt, dass die Vertragsstaaten den Vorwürfen unabhängig vom Ausgang der internen Untersuchungen rasch institutionelle Konsequenzen folgen lassen wollen.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, welche Auswirkungen die Suspendierung auf laufende Verfahren hat. Insbesondere die Verfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine und im Nahen Osten, die maßgeblich von Khans Behörde vorangetrieben wurden, könnten unter der Vakanz an der Spitze leiden. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag könnte seinen Chefankläger verlieren – und damit vorübergehend auch einen Teil seiner politischen Durchschlagskraft.
Khan selbst hat bisher keine Stellung zu der formellen Suspendierung abgegeben. Er hatte zuletzt erklärt, er wolle zurückkommen, wenn die Vorwürfe geklärt sind. Nun hat das Präsidium der Vertragsstaaten diese Klärung der Vollversammlung entzogen und sie faktisch vorverlegt: Die Sondersitzung soll entscheiden, ob der Chefankläger endgültig gehen muss.
Bedeutung für den IStGH
Fest steht: Die Suspendierung Khans markiert die größte personelle Krise des IStGH seit dessen Gründung. Der Fall zeigt zugleich, dass die Vertragsstaaten – darunter alle EU-Staaten – bereit sind, auch ranghohe Amtsträger des Gerichts an klaren Verfahren zu messen. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen.
Fragen & Antworten
Wer ist Karim Khan und welches Amt bekleidet er?
Karim Khan ist ein britischer Jurist und seit 2021 Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag. In dieser Funktion erwirkte er unter anderem Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Warum wurde Karim Khan suspendiert?
Khan wurde wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe vom Dienst suspendiert. Eine ehemalige enge Mitarbeiterin hatte ihn beschuldigt, sie über Monate sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Khan weist die Vorwürfe zurück und hat seine Bereitschaft zur Kooperation mit den Ermittlern erklärt.
Was passiert nun mit Karim Khan?
Das Präsidium der Versammlung der Vertragsstaaten hat den Fall an eine Sondersitzung der Vollversammlung überwiesen. Diese soll so schnell wie möglich zusammentreten und entscheiden, ob Khan endgültig des Amtes enthoben wird. Bis dahin gilt die Suspendierung mit sofortiger Wirkung.