Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF verhandelt, die sich gegen die Weigerung der Bundesländer richten, den Rundfunkbeitrag wie von der KEF empfohlen anzuheben.

Hintergrund: Streit um die KEF-Empfehlung

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben Ende 2024 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, nachdem die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2024 beschlossen hatten, an der bisherigen Höhe des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Monat festzuhalten. Die Aktenzeichen lauten 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24. Die Kläger sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt.