Bundestag: Gesundheitsreform & Diäten vor Sommerpause
Berlin, 10. Juli 2026
Prométhée / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Kurzfassung
Der Bundestag entscheidet am Freitag über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und über die Diäten der Abgeordneten. Gesundheitsministerin Nina Warken spricht von einer 'gemeinsamen Kraftanstrengung' zur Vermeidung eines 'Systemkollapses'.
Der Bundestag stimmt am Freitag ab 09:00 Uhr abschließend über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab und entscheidet am selben Sitzungstag vor der Sommerpause auch über die Abgeordnetendiäten.
Sparziel 18,8 Milliarden Euro
Die Bundesregierung plant wegen massiver finanzieller Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) führt das Sparpaket mit dem Namen 'Beitragssatzstabilisierungsgesetz' an. Sie beschrieb die Reform als 'gemeinsame Kraftanstrengung' und räumte ein: 'Ja, es ist eine Zumutung'. Die Reform sei aber notwendig, denn mit der jetzigen Ausgabendynamik liefe es sonst über kurz oder lang auf einen 'Systemkollaps' hinaus.
Im ersten Quartal 2026 legten die Ausgaben der Krankenkassen mit plus acht Prozent noch rasanter zu als angenommen. Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen im vergangenen Jahr bereits auf gut 336 Milliarden Euro. Warken setzte das Sparziel für 2027 vor diesem Hintergrund erst vor vier Wochen noch auf 18,8 Milliarden Euro herauf. Da der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf nur 16,3 Milliarden Euro abdeckte, mussten also Lösungen für 2,5 Milliarden Euro her.
Bremsen bei Ärzten, Kliniken und Pharmaindustrie
Ausgangspunkt für die Pläne waren Ende März vorgelegte Empfehlungen einer Expertenkommission. Kernziel ist, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt.
Der Entwurf sieht Ausgabenbremsen für Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und die Pharmaindustrie vor. Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten.
Höhere Zuzahlungen und weniger Leistungen
Gekippt wurde ein 'dynamischer' Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen. Vor bestimmten Operationen, etwa für künstliche Kniegelenke, soll erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Bei langwierigeren Erkrankungen soll eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.
Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollen. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber. Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden.
Mitversicherung und Beitragsbelastung
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt, aber mit erweiterten Ausnahmen versehen werden. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren. Die Verbraucherzentralen warnten, damit werde das dann bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt.
Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Und der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro herunter. Zusätzlich soll es mehr Steuergeld geben – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Im Herbst soll dann auch eine neue Zuckersteuer auf Getränke wie Colas und Limonaden konzipiert werden, um dort fiskalischen Spielraum zu schaffen.
Steuergeld, Zuckersteuer und Psychotherapie
Per Entschließung im Bundestag ankündigen wollen Union und SPD noch Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung, die es nicht mehr ins Gesetz schafften – versprochene Umsetzung gleich nach der Sommerpause.
Bundesrat und Heizungsgesetz
Eilanträge von Grünen- und Linken-Politikern gegen die Abstimmung waren am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sollte das Gesetz im Bundestag erwartungsgemäß beschlossen werden, befasst sich anschließend der Bundesrat damit, der auch am Freitag tagt. Die Länderkammer könnte die Neuregelung durch einen Einspruch oder eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zumindest vorerst stoppen.
Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause soll der Bundestag zudem über das sogenannte Heizungsgesetz entscheiden. Die Koalition will wesentliche Punkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen zum Heizungsgesetz kippen. Künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden dürfen, sofern sie ab 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen.
Fragen & Antworten
Worum geht es bei der Gesundheitsreform von Ministerin Warken?
Das 'Beitragssatzstabilisierungsgesetz' soll die gesetzlichen Krankenkassen entlasten und verhindern, dass die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen. Warken sieht darin eine 'gemeinsame Kraftanstrengung', um einen 'Systemkollaps' abzuwenden.
Welche konkreten Einschnitte sind geplant?
Vorgesehen sind unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente (7,50 bis 15 Euro), eine eingeschränkte kostenlose Mitversicherung von Partnern, Ausgabenbremsen für Ärzte und Kliniken sowie der Wegfall homöopathischer Leistungen auf Kassenkosten.
Welche Rolle spielt der Bundesrat bei dem Gesetz?
Der Bundesrat, der ebenfalls am Freitag tagt, könnte die Neuregelung durch einen Einspruch oder die Anrufung des Vermittlungsausschusses zumindest vorläufig stoppen, wenn der Bundestag das Gesetz zuvor verabschiedet hat.
Bundestag: Gesundheitsreform & Diäten vor Sommerpause | nachrichten360