Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend (9. Juli 2026) eine Änderung des Haftungsrechts beschlossen, die Vermieter von E-Scootern künftig strenger in die Verantwortung für Unfallschäden nimmt.
Was die Gesetzesänderung vorsieht
Die Novelle sieht vor, dass Betreiber von E-Scooter-Flotten in deutlich mehr Fällen als bisher für Schäden haften, die mit ihren Fahrzeugen verursacht werden. Ziel ist es, Opfern von Unfällen den Weg zum Schadenersatz zu erleichtern, wenn der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete den Schritt mit der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der Leihroller: "Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden", erläuterte die Ministerin. Sie ergänzte: "Es gibt schlichtweg keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos".
