Der Bundestag entscheidet am Donnerstagabend (ab 22.30 Uhr) abschließend über einen Gesetzentwurf, der die Haftung bei Unfällen mit E-Scootern neu regelt und dabei Vermieter stärker in die Pflicht nimmt.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass künftig für E-Scooter weitgehend dieselben Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Halter von E-Scootern sollen künftig unabhängig von einem eigenen Verschulden haften. Das betrifft insbesondere Sharing-Anbieter.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warb im Vorfeld der Abstimmung für die Reform. Sie sehe keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern haftungsrechtlich anders zu behandeln als die Vermietung von Autos, erklärte sie. Zudem sagte sie: „Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden.“