Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 22. Oktober 2026 in Berlin 45 Leitlinien zum Umgang mit Fragen nach Suizidhilfe beschlossen.

Mit den Leitlinien will das Ministerium einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit entsprechenden Anfragen schaffen. Nach den verifizierten Angaben umfasst das beschlossene Paket 45 Leitlinien. Weitere Einzelheiten zu ihrem Inhalt oder zu unmittelbar folgenden Umsetzungsschritten wurden in den vorliegenden Fakten nicht genannt.

Die neue Regelung ist vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu sehen. Im Jahr 2020 hatte das Gericht ein Verbot für geschäftsmäßig organisierte Wiederholungssuizidhilfe aufgehoben, weil es das Recht auf einen selbstbestimmten Tod unverhältnismäßig einschränken könne.