Die Bundesregierung plant, Bäckereien und Konditoreien den Einsatz von Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu acht Stunden zu ermöglichen und auch öffentliche Bibliotheken sonntags zu öffnen.
Nach einem Beschlusspapier der schwarz-roten Koalition sollen die neuen Regeln zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der Entwurf sieht vor, Paragraph 10 des Arbeitszeitgesetzes so zu ändern, dass Bäckereien und Konditoreien Personal an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu acht Stunden beschäftigen dürfen – ähnlich wie bereits in Krankenhäusern und Restaurants. Bisher sind in Bayern und Baden-Württemberg maximal drei Stunden Sonntagsarbeit für Produktion und Lieferung erlaubt, in Nordrhein-Westfalen bis zu fünf Stunden.
