Die Bundesregierung unter Friedrich Merz will Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig ab dem ersten Krankheitstag zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichten, um die seit der Corona-Pandemie gestiegenen Krankenstände einzudämmen.
Nach Informationen des STANDARD erwägt die Regierung in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf, der die bisherige Regelung, wonach eine Krankschreibung erst nach drei Tagen erforderlich ist, ablösen soll. Ziel sei es, die sogenannten Kurzkrankenstände zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Wirtschaftsverbände hatten in den vergangenen Monaten mehrfach auf die hohen Fehlzeiten hingewiesen.
