Bundesrat stimmt für hessischen Entwurf: Leugnung des Existenzrechts Israels soll strafbar werden
Berlin, 10. Juli 2026
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Kurzfassung
Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der das öffentliche Leugnen des Existenzrechts Israels oder Aufrufe zu dessen Beseitigung unter Strafe stellen soll. Nun muss sich der Bundestag nach der Sommerpause mit dem Vorhaben befassen, gegen das verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israel oder Aufrufe zu dessen Beseitigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bedrohen soll.
Hessischer Entwurf und Bundesratsbeschluss
Die Initiative stammt aus dem Haus des hessischen Justizministers Christian Heinz (CDU) und wurde am Freitag in der Länderkammer mit Mehrheit angenommen. Damit muss sich nach der Sommerpause der Bundestag mit dem Vorhaben befassen. Zunächst erhält die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor das Parlament über den Entwurf berät.
Der Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Strafbarkeit soll demnach nur greifen, wenn die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Inhalt des Gesetzentwurfs
In der Begründung des Entwurfs heißt es, die aktuellen Strafvorschriften seien nicht ausreichend. Insbesondere die Tatbestände der Volksverhetzung sowie der Billigung von Straftaten oder des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen erfassten nicht alle Fälle. Auch Karten des Nahen Ostens, die einen palästinensischen Staat innerhalb der Grenzen Israels, des Gazastreifens und des Westjordanlands zeigen, könnten nach dem Entwurf als Leugnung des Existenzrechts gewertet werden.
Der hessische Justizminister Christian Heinz sagte nach der Abstimmung: „Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen.“ Heinz betonte zugleich, der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung. Die Änderung sei „rechtlich geboten und auch politisch notwendig“.
Argumente der Befürworter
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte, der Gesetzentwurf sei ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: „Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite.“ Rhein sagte, es brauche nicht nur Worte der Solidarität, sondern klaren Schutz. Zugleich betonte er, dass Kritik an Israel nicht verboten werden solle und friedliche Debatten weiter möglich bleiben müssten.
Hintergrund der Initiative ist die gestiegene Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland. Nach Angaben des Bundeskriminalamts stellte die Polizei im vergangenen Jahr einen Anstieg um fünf Prozent auf 6548 Straftaten fest. BKA-Präsident Holger Münch sagte bei der Vorstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität, internationale Konfliktlagen emotionalisieren auch in Deutschland. Fast die Hälfte der als antisemitisch eingestuften Hassdelikte im Jahr 2025 stehe im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt.
Antisemitische Straftaten als Hintergrund
Der Entwurf verweist auf eine „unauflösliche historisch-politische Verbindung“: Die Gründung des Staates Israel sei ohne den Mord an den europäischen Jüdinnen und Juden nicht denkbar. „Der Nationalstaat des jüdischen Volkes wurde eben deshalb gegründet, um die Opfer der Shoah und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen.“ Zudem heißt es in der Begründung, Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ oder „We don't want no two-state, we want 48“ sollten künftig verboten sein, da sie bislang in der Regel nicht strafbar gewesen seien.
Gegen den Entwurf bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte Ende Mai ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer solchen Strafnorm erstellt. Darin heißt es, ein entsprechender Entwurf wäre ein „Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung“ und daher mit der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes grundsätzlich nicht vereinbar. Das Gutachten wurde von der Fraktion Die Linke in Auftrag gegeben.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Der Wissenschaftliche Dienst wies darauf hin, dass es bei der Leugnung des Existenzrechts Israels um Meinungsäußerungen gehe und nicht um bestrittene Tatsachen wie die Holocaustleugnung. Eine Pönalisierung solcher Äußerungen stelle einen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit dar. Die Übertragbarkeit der Argumentation aus dem sogenannten Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009 auf die neue Norm sei „schwer zu rechtfertigen“.
Im Wunsiedel-Beschluss hatte das Gericht Sonderregeln gegen die Billigung und Verharmlosung des Nationalsozialismus wegen der besonderen deutschen Geschichte für zulässig erklärt. Das Gericht begründete die Einschränkung mit der besonderen Verantwortung Deutschlands: Das vom Nationalsozialismus zugefügte Leid sei „identitätsstiftend“ für die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik, das Grundgesetz sei ein Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Willkürherrschaft.
Wunsiedel-Beschluss als Vergleichsfall
Der Strafrechtsprofessor Matthias Jahn von der Goethe-Universität Frankfurt hält es für wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht letztlich über die Zulässigkeit der Einschränkung der Meinungsfreiheit entscheiden muss. Jahn sagte, israelfeindliche Äußerungen stünden in der langen Geschichte des Nahostkonflikts, der unmittelbare Bezug zu Deutschland fehle jedoch.
Artikel 5 des Grundgesetzes, die Vorschrift zur Meinungsfreiheit, erlaubt Einschränkungen nur durch „allgemeine Gesetze“, die allgemein formuliert sein müssen und sich nicht gegen eine bestimmte Meinung oder Weltanschauung richten dürfen. Der hessische Justizminister räumte ein, dass die neue Strafnorm in die Meinungsfreiheit eingreife und eine konkrete Meinung verbiete.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Der Entwurf zielt darauf ab, dem Anstieg antisemitisch motivierter Demonstrationen und Angriffe seit dem 7. Oktober 2023 entgegenzuwirken. Die Zahl antisemitischer Vorfälle in Deutschland bleibt auf hohem Niveau; im Jahr 2025 wurden unter anderem Beleidigungen, Schmierereien und Übergriffe auf Jüdinnen und Juden registriert. Heinz sagte: „Der Antisemitismus hat solche Ausmaße angenommen, dass Prävention und Aufklärung nicht ausreichen. Wir brauchen deshalb auch das Strafrecht, damit der Rechtsstaat handlungsfähig bleibt.“
Bereits vor zwei Jahren hatte der Bundestag über einen ähnlichen Entwurf der Unionsfraktion beraten, der auf massive Kritik stieß und schließlich am Bruch der Ampelkoalition scheiterte. Mit dem jetzigen Beschluss des Bundesrats wird das Thema nun erneut in den Bundestag getragen. Es wird erwartet, dass sich das Parlament im Herbst mit dem Gesetzentwurf befasst.
Berichterstattung: Charlotte Greipl, ZDF-Redaktion Recht und Justiz. Die Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
Fragen & Antworten
Wer hat den Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht?
Den Gesetzentwurf hat das Land Hessen auf Initiative von Justizminister Christian Heinz (CDU) in den Bundesrat eingebracht. Die Länderkammer stimmte dem Vorhaben am Freitag in Berlin mehrheitlich zu.
Welche Strafe sieht der Entwurf für das Leugnen des Existenzrechts Israels vor?
Der Entwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn das Leugnen des Existenzrechts öffentlich oder in einer Versammlung erfolgt und geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken werden gegen den Entwurf vorgebracht?
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stuft einen solchen Entwurf als „Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung“ ein und sieht darin einen grundsätzlichen Konflikt mit der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Strafrechtsprofessor Matthias Jahn hält eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für wahrscheinlich.
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