Bonn, 06 Juli 2026

Die Bundesnetzagentur hat bei der Handelsplattform Ebay Mängel beim Schutz von Nutzerrechten festgestellt und das Unternehmen aufgefordert, die beanstandeten Defizite abzustellen.

Die Bundesnetzagentur teilte in Bonn mit, dass sie bei Ebay mehrere Verstöße gegen Vorgaben des EU Digital Service Acts (DSA) identifiziert habe. Die Kritik richtet sich vor allem auf den Umgang mit Hinweisen von Nutzern, auf die Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen sowie auf die Nachverfolgbarkeit von Händlern. Die Behörde appelliert an das Unternehmen, die beanstandeten Defizite abzustellen.

Was die Aufsicht konkret beanstandet

Im Zentrum der Beanstandungen steht der in der Bundesnetzagentur angesiedelte Digital Service Coordinator (DSC), der als Beschwerdestelle für Verbraucher und als Koordinierungsstelle zur Überwachung von Online-Plattformen fungiert. Der DSC prüft, ob Anbieter wie Ebay ihren Pflichten aus dem Digital Services Act nachkommen. Im Fall von Ebay kam die Aufsicht zu dem Ergebnis, dass zentrale Anforderungen an Transparenz und Nutzerfreundlichkeit nicht erfüllt werden.