Bonn, 17 Juli 2026

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag entschieden, dass die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn auf stark ausgelasteten Fernverkehrsstrecken künftig mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss, womit der Weg für den italienischen Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo zum Markteintritt in Deutschland ab 2028 frei wird.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit einer am Freitag aus Bonn veröffentlichten Entscheidung den Fernverkehrsmarkt in Deutschland neu geordnet. Künftig darf die DB InfraGO auf definierten, besonders stark ausgelasteten Strecken nicht mehr die gesamte verfügbare Trassenkapazität an ein einziges Unternehmen vergeben. Stattdessen muss mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber der Deutschen Bahn gehen. Damit soll die so genannte Wettbewerberklausel greifen, die sicherstellt, dass auf wichtigen Fernverkehrsverbindungen mindestens ein zusätzlicher Anbieter verkehren kann.