Bundesanwaltschaft klagt vier mutmaßliche Köpfe des „Königreichs Deutschland" an
Karlsruhe, 22 Juli 2026
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Kurzfassung
Die Bundesanwaltschaft hat vier mutmaßliche Anführer der seit Mai 2025 verbotenen Reichsbürgergruppe „Königreich Deutschland" angeklagt, darunter Gründer Peter Fitzek. Ihnen wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte sowie Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen.
Karlsruhe, 22 Juli 2026
Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen Reichsbürgergruppe „Königreich Deutschland" erhoben, darunter den Gründer Peter Fitzek.
Anklage und Vorwürfe
Die Generalbundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, „Die Vereinigung finanzierte sich durch unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte sowie über Spenden, Geschenke und kostenpflichtige Seminare", wie aus einer Mitteilung der Behörde hervorgeht. Nach eigenen Angaben der Gruppe hatte das KRD zuletzt rund 6.000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von 1.000 Anhängern aus.
Zwischen 2020 und 2025 habe die Organisation Gelder von rund zehn Millionen Euro vereinnahmt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Allein durch die Anwerbung von Unternehmen, denen steuer- und abgabenfreie Geschäfte versprochen worden seien, seien zwei Millionen Euro Steuern hinterzogen worden. Die Bundesanwaltschaft erklärte: „Zudem warb das KRD Unternehmen mit dem Versprechen an, Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei vertreiben zu können. Auf Umsätze von vereinigungseigenen Betrieben wurden keine Steuern gezahlt".
Peter Fitzek im Zentrum
Im Zentrum der Anklage steht Peter Fitzek, der das KRD nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gegründet hatte. Der gelernte Koch habe als sogenannter „oberster Souverän" „die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen" gehabt und die ideologische Ausrichtung bestimmt, teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch mit. Fitzek sei in Halle (Saale) geboren.
Neben Fitzek sind drei weitere Männer angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gemeinsam mit Benjamin M. ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft sowie Steuerhinterziehung vor. Zusammen mit Mathias B. soll Fitzek zudem ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben haben; Mathias B. sei seit 2018 für die Finanzen des „Königreichs" zuständig gewesen. Der vierte Angeklagte Martin S. habe sich vor allem um die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe gekümmert und ab 2016 Führungsaufgaben übernommen.
Gegen Fitzek richtet sich zusätzlich der Vorwurf, Gehälter vorenthalten zu haben. „Es handelt sich bei den Angeklagten laut einem Sprecher der Bundesanwaltschaft um dieselben Männer, die im vergangenen Jahr nach dem Verbot der Reichsbürgergruppe in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festgenommen worden waren."
Struktur und Ideologie des KRD
Das „Königreich Deutschland" war nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden lange Zeit die größte Gruppierung der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter in Deutschland. Der Szene gehörten im Jahr 2024 demnach etwa 26.000 Personen an; der Verfassungsschutz geht von rund 30 solcher länderübergreifend aktiven Gruppen aus. Der Verein sah sich als eigener Staat mit einer eigenen Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten und war von einem Personenkult um seinen „obersten Souverän" Peter Fitzek geprägt.
Die Organisation warb laut Bundesanwaltschaft systematisch für den Ausstieg aus der Bundesrepublik: „Entsprechend der Ideologie der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter habe die Vereinigung für den Systemausstieg aus der Bundesrepublik Deutschland und den Anschluss an das 'Königreich Deutschland' geworben." Ziel sei es gewesen, „die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen".
Eigene Währung und Finanzsystem
Eine eigene Währung gehörte zum Konzept. Eine sogenannte „E-Mark" für digitale Zahlungen oder „Neue Deutsche Mark" für Barzahlungen entsprach demnach 1,10 Euro. „Anhänger des KRD riskierten dabei große finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der 'E-Mark' einräumte", schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seiner Internetseite. Das „Bank- und Versicherungssystem" des „Königreichs" hatte demnach Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg, ein Meldeamt und fiktive Ausweise.
Eine große Bedeutung spielte auch der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, durch die das „Staatsgebiet" des „Königreichs" ausgeweitet werden sollte. Im Jahr 2022 soll das KRD mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen erworben haben. In Bad Lauterberg im Landkreis Göttingen hatte die Gruppe ein leerstehendes Kurhotel am Wiesenbeker Teich im Harz erworben und wollte einen Kiosk betreiben; das hatte der Landkreis Göttingen jedoch wegen fehlender Baugenehmigungen 2023 verboten. Die Liegenschaften seien zu Wohn- und Siedlungszwecken sowie für geschäftliche Aktivitäten wie „Systemausstiegsseminare" genutzt worden.
Immobilien und „Staatsgebiet"
Im Juni 2022 soll im Kloster Malgarten in Bramsche eine Veranstaltung des „Königreichs Deutschland" stattgefunden haben. Außerdem sollen Seminare der Reichsbürger-Gruppe im Raum Osnabrück bei Telegram und auf Websites beworben worden sein. „Trotzdem erhielt das KRD von seinen Anhängern immer wieder beträchtliche Großspenden in bis zu fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte".
Nach NDR-Informationen hat der Angeklagte Peter Fitzek in Hasbergen im Landkreis Osnabrück seit 2022 Spaziergänge angeboten, um Menschen für das „Königreich Deutschland" zu gewinnen; auch Kinder sollen bei diesen Wanderungen dabei gewesen sein. Die Generalbundesanwaltschaft wirft der Gruppe damit auch gezielte Rekrutierung in der Fläche vor.
Verbot und Razzien
Das Verbot der Reichsbürgergruppe „Königreich Deutschland" war im Mai 2025 durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ausgesprochen worden. Damit war die zu der Zeit größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Es folgten Razzien in Stade, Wallenhorst (Landkreis Osnabrück), Walkenried und Bad Lauterberg (Landkreis Göttingen). „Dabei stellten Ermittler Datenträger und Papierdokumente sicher."
Die Anklage wurde beim Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben, das für Verfahren dieser Art zuständig ist. Das „Königreich Deutschland" verstand sich laut Anklage als Vorstufe eines Staates, dessen Verfassung die Bildung eines „Staatsrates" und die Wahl eines ersten Königs vorsah. „Bis zur Bildung eines in der KRD-'Verfassung' vorgesehenen 'Staatsrates' und zur Wahl eines ersten Königs sollte der in Halle (Saale) geborene Gründer Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen".
Ausblick auf den Prozess
Mit der Anklage rückt ein Verfahren in greifbare Nähe, das Aufschluss über die Struktur und die Finanzen einer der größten Reichsbürgergruppierungen in der Geschichte der Bundesrepublik geben könnte. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
Die Bundesanwaltschaft sieht in der Anklage einen Beleg dafür, dass konsequente Ermittlungen gegen die Szene möglich sind. Beobachter werten das Verfahren als Signal an weitere Gruppierungen, die die Bundesrepublik systematisch unterlaufen wollen. Der Ausgang des Prozesses bleibt abzuwarten.
Bis zu einem Urteil gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden; ein Termin für den Prozessauftakt steht noch nicht fest.
Fragen & Antworten
Wer ist Peter Fitzek und welche Rolle spielte er im „Königreich Deutschland"?
Peter Fitzek ist der Gründer des selbsternannten „Königreichs Deutschland", das er nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gründete. Als sogenannter „oberster Souverän" hatte er laut Bundesanwaltschaft „die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen" und bestimmte die ideologische Ausrichtung.
Welche Vorwürfe erhebt die Bundesanwaltschaft gegen die vier Angeklagten?
Die Bundesanwaltschaft wirft den vier Männern die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Peter Fitzek und Benjamin M. sollen ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft betrieben und Steuern hinterzogen haben; Fitzek und Mathias B. ein unerlaubtes Einlagengeschäft. Fitzek wird zudem vorgeworfen, Gehälter vorenthalten zu haben.
Wie viel Geld hat das „Königreich Deutschland" nach Angaben der Behörden eingenommen?
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hat die Organisation zwischen 2020 und 2025 rund zehn Millionen Euro eingenommen, unter anderem durch unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte, Spenden, Geschenke und kostenpflichtige Seminare. Allein durch die Anwerbung von Unternehmen sollen zwei Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein.
Anklage gegen Fitzek: KRD-Chefs vor Gericht | nachrichten360