Die Bundesregierung wird von 2026 bis 2029 eine temporäre Finanzhilfe in Höhe von einer Milliarde Euro an die Länder und Kommunen bereitstellen, um hochverschuldeten Gemeinden Spielraum für lokale Dienstleistungen wie Kindergärten, Schwimmbäder oder Theater zu geben.

Hintergrund der Finanzhilfe

Die geplante Milliardenhilfe des Bundes ist Teil einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Sie soll insbesondere Kommunen entlasten, die unter hohen Schuldenlasten leiden. Laut aktuellen Zahlen beliefen sich die Altschulden „finanzschwacher Flächenländer“ Ende 2024 auf insgesamt 32 Milliarden Euro.

Die Hilfen sind gezielt auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten. So werden jährlich 250 Millionen Euro an Länder mit besonders hohen Schulden weitergeleitet, die diese wiederum an Gemeinden mit Schulden von mehr als 100 Euro pro Einwohner weitergeben müssen.

Verteilung der Mittel

Die Verteilung der Gelder folgt einem klaren Schlüssel: Nordrhein-Westfalen soll nach dem Entwurf rund 164 Millionen Euro pro Jahr erhalten, Rheinland-Pfalz weitere 35 Millionen Euro und Niedersachsen 23 Millionen Euro. Die ostdeutschen Bundesländer profitieren mit jährlich 350 Millionen Euro überproportional von der Maßnahme.

Zusätzlich wird der Bund seinen Anteil an den Kosten für zusätzliche Renten aus DDR-Zeiten für bestimmte Berufsgruppen vorübergehend von 50 auf 60 Prozent erhöhen. Dies soll insbesondere die ostdeutschen Länder entlasten, in denen diese Belastungen besonders hoch sind.