Eine im Budgetbegleitgesetz geplante Novelle des Parteiengesetzes soll künftig auch Kabinettsmitarbeitende von Staatssekretärinnen und Staatssekretären ausdrücklich dazu berechtigen, die Social-Media-Accounts ihrer Vorgesetzten zu betreuen, ohne dass dies als Parteispende des Bundes gewertet wird.

Hintergrund: Lücke bei Staatssekretären

Die im Vorjahr beschlossene neue Social-Media-Regelung betraf bisher nur Mitarbeiter von Ministerinnen und Ministern, Mitgliedern der Landesregierungen, Klubobleuten und Abgeordneten. Für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – aktuell gibt es sieben – galten die neuen Regeln nicht, sind diese doch streng genommen keine Mitglieder der Bundesregierung. Diese Lücke soll nun mit einer Änderung des Parteiengesetzes geschlossen werden, wie das "Profil" zunächst berichtete.