Das Landgericht Bonn hat am Mittwoch die Klage des Hamburger Textilhändlers Matthias Timm gegen das Bundesgesundheitsministerium abgewiesen und damit einen der größten Verfahren aus dem Komplex der Corona-Maskendeals entschieden.

Der Streit im Überblick

Die 1. Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Bellin urteilte am 22. Juli 2026, dass die E-Mail-Korrespondenz zwischen dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Timm keinen Kaufvertrag über Schutzmasken darstellt (Aktenzeichen 1 O 213/25). Die Klage sei "in der Sache nicht begründet", sagte Bellin in der Urteilsbegründung. Die Pure Fashion Agency GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.

Geklagt hatte Timms Hamburger Firma Pure Fashion Agency GmbH, die nach eigenen Angaben mehr als 350 Millionen Masken an den Bund geliefert haben will. Im Kern standen 287 Millionen Euro aus einem angeblichen Liefervertrag im Raum; einschließlich aufgelaufener Zinsen bezifferte der Kläger seine Forderung auf rund 469 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.