Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat das Urteil des Landgerichts Berlin gegen einen 56-jährigen Herzspezialisten der Charité aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet, in der mögliche Mordmerkmale neu geprüft werden sollen.
Ausgangslage: Verurteilung wegen Totschlags
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Damit muss sich der Mediziner, der im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe in Höhe von vier Jahren verurteilt worden war, in einem neuen Verfahren verantworten. Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht Berlin.
Wie die Vorsitzende Richterin Gabriele Cirener erklärte, blieben die äußeren Tatgeschehen aus der erstinstanzlichen Verhandlung jedoch bestehen. Demnach hatte der Herzmediziner in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. Beide Patienten starben den Angaben zufolge wenige Minuten nach der Verabreichung des Narkosemittels "Propofol" an Herzstillstand.
