Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Fitnesskette FitX mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil verpflichtet, ihre Online-Kündigungsbestätigungsseite von ablenkenden Alternativen wie Hinweisen auf eine Vertragspause freizuhalten.
Worum es im Streit ging
Der Erste Senat des BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom September 2025 auf und gab der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) statt. Das Aktenzeichen lautet I ZR 200/25. Das Unternehmen mit Sitz in Essen muss die umstrittene Praxis dauerhaft unterlassen.
Nach Darstellung des BGH enthält das geltende Recht ein zweistufiges Verfahren: Auf den Kündigungsbutton im Onlineangebot muss eine Bestätigungsseite folgen. Diese dürfe ausschließlich der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung dienen. Der Senat verwies dazu auf den Wortlaut der gesetzlichen Regelung, nach der Bestätigungsseite und Button „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“ müssen.
