Bewährungsstrafe für mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. in Dresden
Dresden, 17. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Susann E., am Freitag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Urteil erging am Freitag am Oberlandesgericht Dresden (OLG). Der 5. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass die 45-jährige Angeklagte die Terrorzelle NSU in drei Fällen unterstützt und in einem Fall Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen geleistet hat. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da es im Prozess keinen Beleg für einen Wissenstransfer gegeben habe.
Die NSU – benannt nach dem gleichnamigen Terrornetzwerk – war eine neonazistische Terrorzelle, die aus den drei Personen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bestand. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland sowie 43 versuchte Morde. Die Opfer waren neun Geschäftsleute türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizeistreife. Bei zwei Bombenanschlägen in Köln wurden Dutzende Menschen verletzt.
Die Terrorzelle NSU: Morde über ein Jahrzehnt
Der Prozess gegen Susann E. drehte sich um die Frage, inwieweit sie das Leben der untergetauchten Zschäpe in Zwickau unterstützt und damit die Strukturen der Terrorzelle mitgetragen hat. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft lieh E. ihre Identität mehrfach an Zschäpe aus, solange diese im Untergrund in Sachsen lebte. Zudem habe sie Zschäpe ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche überlassen und beim Mieten eines Wohnmobils geholfen, das die NSU bei ihrem letzten Raubüberfall im November 2011 in Eisenach verwendete.
Die Bundesanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer davon aus, dass Susann E. von den rassistischen Morden der NSU wusste. Dieser Vorwurf wurde im Urteil jedoch nicht in voller Schärfe bestätigt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Unterstützungshandlungen als Beihilfe zur Aufrechterhaltung der terroristischen Strukturen zu werten seien, nicht aber als direkte Mittäterschaft an den Tötungsdelikten. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord wurde daher nicht ausgesprochen.
Vorwurf: Identität geliehen und Wohnmobil organisiert
Susann E. selbst hatte sich während der Hauptverhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Verteidigung argumentierte, dass für die Annahme eines Wissenstransfers zwischen der Angeklagten und den NSU-Kernmitgliedern keine ausreichenden Beweise vorgelegt worden seien. Insbesondere die Frage, ob E. konkret über die Mordserie informiert gewesen sei, blieb aus Sicht der Verteidigung offen.
Die Bedeutung des Verfahrens liegt vor allem in der juristischen Aufarbeitung des Umfelds der NSU. Während die Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe sowie gegen weitere mutmaßliche Unterstützer bereits abgeschlossen sind, gilt der Prozess gegen Susann E. als eines der letzten Kapitel der strafrechtlichen Aufarbeitung des NSU-Komplexes. Beobachter werten das Urteil als Signal dafür, dass auch Helfer im Hintergrund – sogenannte Unterstützer des Untergrunds – zur Rechenschaft gezogen werden können.
Opfer und Hinterbliebene: Suche nach Verantwortung
Für die Opfer und Hinterbliebenen der NSU-Verbrechen ist der Prozess von besonderer Bedeutung. Familienangehörige der Ermordeten hatten in früheren Verfahren wiederholt darauf hingewiesen, dass ohne ein funktionierendes Unterstützernetzwerk die Mordserie kaum über Jahre hätte fortgeführt werden können. Der Fall Susann E. fügt sich in diese Linie ein, auch wenn das Strafmaß hinter den Erwartungen der Anklage zurückblieb.
Verfahrensrechtlich ist bemerkenswert, dass die Bewährungsstrafe deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft liegt. Dies ist für ein Delikt der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ungewöhnlich. Das Gericht würdigte mit dem milderen Strafmaß offenbar, dass E. keine operative Rolle im NSU-Netzwerk innehatte und keine direkte Beteiligung an Gewalttaten nachgewiesen werden konnte.
Rechtlich stützt sich das Urteil auf Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs, der die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, sowie auf Paragraf 255 in Verbindung mit Paragraf 250, der die schwere räuberische Erpressung mit Waffen behandelt. Die Richter stellten fest, dass die Angeklagte durch das wiederholte Ausleihen ihrer Identität und die Mithilfe bei der Wohnmobilmiete wesentliche logistische Beiträge zur Aufrechterhaltung der Terrorzelle geleistet hat.
Rechtliche Grundlage des Urteils
Das Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe finanzierte sein Leben im Untergrund vor allem durch Banküberfälle. Nach einem Raubüberfall im November 2011 in Eisenach entzogen sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos durch Suizid einer drohenden Festnahme. Erst danach flog die Existenz der Terrorzelle auf, und Beate Zschäpe stellte sich der Polizei.
Im weiteren Kontext steht das Urteil auch für die Frage, wie weit der strafrechtliche Arm des Rechtsstaats reicht, wenn Unterstützer nicht selbst an Gewalttaten beteiligt waren. Die Bewährungsstrafe zeigt die Schwierigkeit, Helferstrukturen eindeutig zu beweisen – sie entlastet das Gericht aber nicht von der Aufgabe, die Hintergründe der Mordserie vollständig aufzuklären.
Die Verteidigung kündigte an, die Entscheidung zu prüfen. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, war zunächst unklar. Auch die Bundesanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht zum weiteren Vorgehen. Sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Bewertung und Folgen des Verfahrens
Insgesamt schließt das Urteil ein weiteres Kapitel der strafrechtlichen Aufarbeitung des NSU-Terrors. Die Aufmerksamkeit gilt nun den noch offenen Fragen zur Rolle weiterer Unterstützer sowie zu den strukturellen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden, die jahrelang nicht erkannt hatten, dass eine rechtsextreme Terrorzelle unerkannt in Deutschland mordete.
Für die Justiz in Sachsen bleibt der Komplex eine der größten Herausforderungen der Nachkriegsgeschichte. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich dabei als zentraler Gerichtsstandort für die Aufarbeitung des NSU-Terrors etabliert und wird auch in kommenden Verfahren eine Schlüsselrolle spielen.
Fragen & Antworten
Wer ist Susann E. und welche Rolle wird ihr im NSU-Komplex zugeschrieben?
Susann E. ist eine 45-jährige Frau, der die Bundesanwaltschaft vorwirft, die untergetauchte NSU-Terroristin Beate Zschäpe in Zwickau mehrfach unterstützt zu haben, unter anderem durch das Ausleihen ihrer Identität und die Mithilfe beim Mieten eines Wohnmobils für einen Raubüberfall.
Warum fiel das Urteil in Dresden milder aus als die Forderung der Bundesanwaltschaft?
Das Oberlandesgericht Dresden verhängte zwei Jahre auf Bewährung statt der geforderten vier Jahre Haft, weil das Gericht E. keine direkte Beteiligung an Gewalttaten oder Morden nachwies, sondern lediglich logistische Unterstützung der Terrorzelle.
Was war die NSU und wie viele Menschen fielen der Terrorzelle zum Opfer?
Die NSU war eine neonazistische Terrorzelle aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die ab dem Jahr 2000 zehn Morde und 43 versuchte Morde in Deutschland verübte, darunter neun Geschäftsleute türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizeistreife.
NSU-Prozess: Susann E. in Dresden zu Bewährungsstrafe | nachrichten360