Ein Pariser Berufungsgericht verkündet am Dienstag sein Urteil über die Verurteilung von Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern und entscheidet damit, ob die Rechtspopulistin bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 antreten darf.
Update vom 6. Juli 2026
Update vom 6. Juli 2026: Das Berufungsgericht in Paris will an diesem Dienstag verkünden, ob die Verurteilung von Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern aus dem März 2025 Bestand hat. Gelingt es der Rechtspopulistin nicht, das Strafmaß deutlich zu reduzieren, bleibt sie 2027 von den Präsidentschaftswahlen ausgeschlossen. Ganz Frankreich wartet auf ein Urteil, das die politische Zukunft der 57-Jährigen grundlegend verändern kann.
Bereits vergangenen Mittwoch betonte die Fraktionschefin des rechtsextremen Rassemblement National (RN) in einem letzten Fernsehinterview vor dem Termin, sie habe "keine Angst" vor dem Richterspruch. "Was auch passiert, ich werde weiter für meine Ideen kämpfen", sagte sie. Zugleich erklärte sie zu ihrem designierten Nachfolgekandidaten: "Ich lasse Jordan völlig, absolut frei in seinen Entscheidungen." Le Pen sagte, falls sie nicht kandidieren dürfe, werde sie Bardella "mit großer Energie, Überzeugung und Vertrauen" unterstützen.
In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu einer Haftstrafe von vier Jahren, davon zwei auf Bewährung und zwei mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest, verurteilt worden, einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro und einem fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts, also dem Verbot, bei Wahlen anzutreten – mit sofortiger Wirkung. Reduziert das Berufungsgericht nun dieses Strafmaß nicht deutlich, bleibt sie 2027 von den Präsidentschaftswahlen ausgeschlossen. Wird das am Dienstag bestätigt, kann Le Pen nicht bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 antreten.
Was ist neu seit dem 5. Juli 2026
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Seit der vorherigen Version dieses Artikels hat sich die Sachlage vor allem zugespitzt: Die Urteilsverkündung am Dienstag rückt unmittelbar näher. Neu im Fokus steht die Frage, wie Le Pen den Druck der Entscheidung öffentlich verarbeitet – ihr letztes TV-Interview vor dem Termin, ihre Bekräftigung, weiter für ihre Ideen zu kämpfen, und ihre demonstrative Offenheit gegenüber Bardella. Erstmals wird in der Berichterstattung explizit benannt, dass Le Pen nicht einmal dann ins Rennen gehen würde, wenn das Berufungsgericht "nur" die elektronische Fußfessel bestätigte, sie aber das passive Wahlrecht wiederherstellte. Dies verändert die Ausgangslage für die Frage, wer 2027 tatsächlich für den RN antritt.
Zugleich bekräftigte Jordan Bardella seine eigene Ambition. Er hoffe, dass Le Pen "zur Präsidentin gewählt wird", sagte er – doch die Umfragen zeichnen ein anderes Bild: In Umfragen hat der 30-Jährige sie bereits überholt. In den Umfragen zieht Bardella davon, während Le Pens Popularität unter dem laufenden Verfahren leidet.
