Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Montag eine Klage der DRK-Klinik Köpenick und weiterer rund 30 Berliner Krankenhäuser gegen die Krankenhausfinanzierung des Senats abgewiesen, womit die millionenschweren Sonderzahlungen an den landeseigenen Klinikverbund Vivantes vorläufig als rechtens gelten.

Worum es in dem Rechtsstreit geht

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der zugrundeliegende Verwaltungsakt, ein sogenannter Betrauungsakt aus dem Jahr 2020, bestandskräftig sei. Die Kläger hätten sich bereits damals gegen diesen Akt wenden müssen, erklärte das Gericht. Unabhängig davon, dass der Betrauungsakt keine konkreten Zahlungen an Vivantes vorsehe, sei er rechtmäßig, hieß es weiter.