Palliativarzt Berlin: Lebenslange Haft für 15-fachen Mord | nachrichten360
Berliner Palliativarzt nach Mordserie an 15 Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt
Berlin, 08. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Landgericht Berlin hat den 41-jährigen Palliativarzt Johannes M. am Mittwoch wegen 15-fachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, ordnete Sicherungsverwahrung an und sprach ein lebenslanges Berufsverbot aus; parallel laufen Ermittlungen zu 76 weiteren Verdachtsfällen.
Das Landgericht Berlin hat den 41-jährigen Palliativarzt Johannes M. am 8. Juli 2026 wegen 15-fachen Mordes an schwerkranken Patientinnen und Patienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Höchststrafe gegen einen Mediziner
Die Schwurgerichtskammer verhängte am Mittwoch die in Deutschland mögliche Höchststrafe gegen den aus Frankfurt am Main stammenden Mediziner. Zugleich ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung sowie ein lebenslanges Berufsverbot an, wie aus der Urteilsverkündung hervorgeht.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte zwischen September 2021 und Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männer im Alter zwischen 25 und 94 Jahren bei Hausbesuchen getötet. Er habe den schwer kranken Menschen jeweils ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Motive und Vorgehen des Angeklagten
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete den Mediziner in der Urteilsbegründung als Serienmörder und sprach von der „Spitze des Eisbergs“. Der 41-Jährige habe sich „moralisches Handeln mit den falschen Mitteln“ eingeredet, sagte sie mit Blick auf Aussagen des Angeklagten gegenüber seiner Ehefrau aus der Untersuchungshaft.
Der Palliativarzt war nach eigenen Angaben seit 2020 für einen ambulanten Berliner Pflegedienst tätig und betreute dort schwerstkranke Patienten in deren Wohnungen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Tod der Menschen bewusst herbeigeführt und in mehreren Fällen zusätzlich Brände in den Wohnungen gelegt zu haben, um die Taten zu vertuschen.
Die Taten flogen laut Staatsanwaltschaft durch Hinweise des Pflegedienstes auf. Eine Ermittlungseinheit des Landeskriminalamts sei dem Mediziner nach Brandvorfällen auf die Spur gekommen, hieß es weiter. Toxikologische Untersuchungen nach der Exhumierung von Leichnamen hätten Rückstände der todbringenden Medikamente nachgewiesen.
Geständnis in letzter Verhandlungsphase
Der seit Anfang August 2024 in Untersuchungshaft sitzende Johannes M. hatte den Großteil des fast einjährigen Verfahrens geschwiegen. Erst am 25. April 2026 – rund zwei Wochen vor dem erwarteten Urteil – legte er ein überraschendes Geständnis ab und räumte zwölf der 15 ihm vorgeworfenen Morde ein.
In seinem letzten Wort vor Gericht erklärte der 41-Jährige, er habe Patienten „Leid und Siechtum“ ersparen wollen. „Nach jeder Tat dachte ich: Das muss aufhören“, sagte er. Wenig später fügte er hinzu: „Ich übernehme die Verantwortung für meine Taten“, und entschuldigte sich bei Angehörigen: „Ich entschuldige mich für das viele Leid, das ich über sie gebracht habe.“
Die Nebenklagevertreter werteten die Erklärung des Angeklagten als „bemerkenswert oberflächlich“ und als „Schlag ins Gesicht der Angehörigen“. Die Mutter einer 25-jährigen Getöteten sagte im Zeugenstand, ihre Tochter habe nie geäußert, dass sie nicht mehr leben wolle. „Sie hatte Pläne, wollte mit ihrer Schwester an die Ostsee reisen – meine Mutter wollte weiterleben“, sagte der Sohn einer 72-jährigen Getöteten.
76 weitere Verdachtsfälle und Parallele zu Högel
Im Prozess waren nach Angaben der Strafkammer mehr als 200 Zeuginnen und Zeugen – darunter Kollegen, Nachbarn, Angehörige der Opfer und Polizeibeamte – an 57 Verhandlungstagen vernommen worden. Ein forensischer Gutachter attestierte dem Angeklagten die volle Schuldfähigkeit.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Höchststrafe beantragt und diese mit der Zahl der Taten und der besonderen Schwere der Schuld begründet. Die Verteidigung rechnete bereits im Vorfeld mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe, sprach sich jedoch gegen die zusätzliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld aus.
Brisant bleibt der Fall auch über das aktuelle Urteil hinaus: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in 76 weiteren Verdachtsfällen gegen denselben Mann. Sollte es zu einer weiteren Anklage kommen, rechnet die Behörde noch in diesem Jahr mit entsprechenden Schritten.
Debatte über Kontrollen in der Palliativpflege
Der Fall weckt Erinnerungen an die sogenannte Mordserie von Oldenburg und Delmenhorst. Der frühere Krankenpfleger Niels Högel war 2019 wegen 85 Morden zu lebenslangem Zuchthaus und Sicherungsverwahrung verurteilt worden und galt bislang als der Serientäter mit den meisten nachgewiesenen Opfern in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte dazu: „So geraten Täter lange nicht in Verdacht. Serienmörder sind noch schwieriger zu entlarven.“
Die genauen Tatumstände werfen zugleich ein Schlaglicht auf die ambulante Palliativversorgung. Brysch erklärte, Kontrollen seien dort besonders schwierig, weil „Tod zur Tagesordnung“ gehöre. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte deshalb kurz vor dem Urteil die Einrichtung einer offiziellen Meldestelle bei den Gesundheitsämtern für Verdachtsfälle.
Vergleich mit einem früheren Fall
Auch der biografische Hintergrund des Verurteilten rückte in dem Prozess in den Blick: Johannes M. studierte und promovierte zwischen 2004 und 2013 an der Frankfurter Goethe-Universität. Seine Doktorarbeit trug den Titel „Warum töten Menschen?“ und untersuchte Tötungsdelikte zwischen 1945 und 2008 in Frankfurt am Main. Später absolvierte er zwei Facharztausbildungen, ehe er 2020 nach Berlin zog, wo er als verheirateter Vater eines Sohnes im Volksschulalter lebte.
Der Anklage zufolge hatte sich der Mediziner nach außen hin als einfühlsamer und beliebter Helfer dargestellt. Zeugen beschrieben ihn als „den Netten, Lieben, Hilfsbereiten“, wie aus einem abgehörten Telefonat aus der Haft hervorgeht. In den Ermittlungen wurde zudem ein möglicher Beweggrund jenseits des Patientenwohls deutlich: Bei den Taten könnte es nach richterlicher Einschätzung auch um ein „Machtgefühl“ gegangen sein.
Mit dem Urteil vom 8. Juli 2026 ist der erste von möglicherweise mehreren Prozessen gegen den Palliativarzt abgeschlossen. Sollte Johannes M. auch in den 76 noch offenen Fällen verurteilt werden, würde er nach derzeitigem Stand zum Serientäter mit den meisten nachgewiesenen Opfern in der deutschen Kriminalgeschichte aufsteigen.
Fragen & Antworten
Wer ist der verurteilte Palliativarzt?
Verurteilt wurde der 41-jährige Johannes M., der seit 2020 für einen ambulanten Berliner Palliativpflegedienst arbeitete und zwischen 2021 und 2024 Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet haben soll.
Wofür genau wurde Johannes M. verurteilt?
Das Landgericht Berlin sprach ihn am 8. Juli 2026 wegen 15-fachen Mordes schuldig und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, anschließender Sicherungsverwahrung und lebenslangem Berufsverbot.
Wie geht das Verfahren weiter?
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt in 76 weiteren Verdachtsfällen gegen denselben Mann und rechnet noch im laufenden Jahr mit einer weiteren Anklage, wie sie mitteilte.