Die Deutsche Bahn zieht vor das Verwaltungsgericht Köln und klagt gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur zur Vergabe von Fernverkehrstrassen.

Worum es in dem Streit geht

Mit der Klage wendet sich die Deutsche Bahn, vertreten durch ihre Infrastrukturgesellschaft DB Infrago, gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA), die nach Auffassung des Konzerns die Kapazitätsverteilung im Fernverkehr erheblich erschweren könnte. Konkret befürchtet die Bahn, dass langfristige Anbieter im Fernverkehr künftig weniger Anreiz haben, ihre Regel­intervall-Trassen freiwillig abzugeben, wodurch Kompromisse bei der Slot-Vergabe schwerer erreichbar würden.

Die Bundesnetzagentur hatte in dem angefochtenen Beschluss Regelungen getroffen, die das Verfahren zur Zuweisung knapper Fahrplantrassen neu ordnen sollen. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Bedingungen etablierte Fernverkehrs­anbieter ihre slots zugunsten anderer Nutzer aufgeben müssen und welche Ausgleichsmechanismen dabei greifen. Die Bahn kritisiert, dass die neuen Vorgaben diesen Mechanismus praktisch aushebeln könnten.