UBS muss Auslandstöchter mit mehr Eigenkapital absichern
Der Bundesrat hat eine Revision des Bankengesetzes beschlossen, die systemrelevante Banken wie die UBS verpflichtet, ihre ausländischen Tochterbanken vollständig mit hartem Kernkapital abzusichern.
Strengere Eigenkapitalvorschriften
Die Neuregelung sieht vor, dass die UBS-Gruppe ihre ausländischen Tochterbanken künftig vollständig mit Common Equity Tier 1 (CET1)-Kapital unterlegen muss. Bislang war dies nur etwa zur Hälfte der Fall. Durch die Umsetzung würde die CET1-Quote der UBS-Gruppe auf 15,5 Prozent steigen und sich damit auf dem Niveau internationaler Wettbewerber bewegen.
Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finanzmarktaufsicht FINMA unterstützen die Massnahme einhellig. „Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket sinnvoll, notwendig, zielgerichtet und für die UBS tragbar ist“, heisst es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Massnahme gilt als zentrale Lehre aus der Credit-Suisse-Krise im Jahr 2023 und soll die Finanzstabilität stärken.
Hintergrund und Umsetzung
Aktuell können Banken ihre ausländischen Tochtergesellschaften teilweise mit Fremdkapital finanzieren. Dies birgt das Risiko, dass Verluste der Tochtergesellschaften direkt das Eigenkapital der Muttergesellschaft belasten. Die neue Regelung soll es einer Bank in der Krise ermöglichen, ihre ausländischen Tochterbanken zu verkaufen, ohne dass dies ihre Kapitalquoten negativ beeinflusst.

