Berlin, 17 August 2026

Das deutsche Bundeskartellamt hat Apple veranlasst, die Anti-Tracking-Abfrage in der Europäischen Union zu überarbeiten, nachdem die Behörde im Februar 2025 eine vorläufige wettbewerbsrechtliche Beanstandung ausgesprochen hatte.

Hintergrund: Die Anti-Tracking-Abfrage unter iOS

Die Anpassung betrifft die so genannte Anti-Tracking-Abfrage, mit der Apps unter dem Betriebssystem iOS Nutzerinnen und Nutzer um Erlaubnis fragen, deren Aktivitäten über verschiedene Anwendungen hinweg zu verfolgen. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, erfolgte die Änderung am Datenschutz- und Wettbewerbskonflikten ausgerichteten Verfahren.