Die Budapester Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony im Zusammenhang mit der Pride-Parade des Jahres 2024 fallengelassen und sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestützt.

Hintergrund: Pride-Parade unter Verbot

Die zuständige Behörde erklärte, dass die in der Anklageschrift beschriebenen Sachverhalte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April keine Straftat mehr darstellten. Wörtlich hieß es vonseiten der Anklage: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April 'stellen die in der Anklageschrift beschriebenen Sachverhalte keine Straftat mehr dar'. Damit fand das seit Januar 2025 laufende Verfahren gegen Karácsony seinen vorläufigen Abschluss.